Vermieter verbietet Müllentorgung, wie viel Müll muss zur Verfügung stehen?
Hallo an alle,
Unsere Vermieterin wohnt direkt neben uns. Mehrfamilienhaus in Bremen. Es sind 5 Parteien (7 Leute).
Wir haben 2 Katzen, die von der Vermieterin auch erlaubt sind. Jedoch kam sie gleich am Anfang zu uns und sagte, dass wir bitte das Katzenstreu nicht im Hausmüll entsorgen sollen, es würde stinken und Platz wegnehmen. Wir haben 2 80Litertonnen hier stehen, sie achtet aber immer darauf, dass nur eine voll wird. Ihr Argument ist, dass sie, wenn statt 160 Liter nur 80 abgeholt werden, weniger zahlen muss, und wenn wir beide Tonnen füllen würden, dann müssten alle Mieter mehr Nebenkosten zahlen, und das wäre dann unsere Schuld...
So. Nun waren wir bisher immer gutmütig und haben das Katzenstreu woanders weggworfen (bei meiner Großmutter). Dem Vorschlag unserer Vermietrin, uns den Bremer Müllsack zu kaufen (5,35 Euro pro Stück) haben wir nicht angenommen, das sehe ich nicht ein.
Nun haben wir ein Streu gefunden, welches in den Biomüll darf - perfekt! Meine Vermieterin: Es würde stinken und Streu darf nicht in den Biomüll. Mein Freund hat ihr erklärt, dass das ein Spezialstreu aus Holz ist welches biologisch abbaubar ist. Sie hat erstmal nichts gesagt, aber es wird sicher noch mal was kommen.
Was steht uns zu? Was kostet Müllentsorgung? Beim nächsten mal würde ich ihr gerne sagen, dass wir auch Rechte haben. Nur welche?
8 Antworten

kopfkratz
Tatsächlich habe ich noch nie davon gehört, dass ein Abfallentsorger sich notieren würde, wieviele Tonnen tatsächlich geleert werden, und danach die Abrechnung anpasst. Als Vermieter kann ich dazu nur sagen, dass normalerweise man sich beim örtlichen Entsorgungsdienst meldet bezüglich der Anzahl und des Volumens der Restmülltonnen, und darauf basierend die Jahresabrechnung erstellt wird. Probleme bekommt man dann, wenn die Tonnen ständig übervoll sind, dann kann - sofern die Mülltrupps das in der Dienstbesprechung zurück melden - der Versoger einen Nachschlag erheben. Will man aber umgekehrt Gebühren senken, dann muss man dem Versorger schriftlich melden, dass man ab einem bestimmten Datum nur noch 1 Tonne (satt z.B. zuvor 2) nutzen wird. Denn solange die Tonnen da stehen, werden sie bei Befüllung auch regelmäßig geleert. Und ganz egal, ob voll oder leer - die Abrechnung am Ende des Jahres geht immer von gefüllten Tonnen aus! Ich würde dazu raten, selbst beim Entsorgungsunternehmen anzurufen, und mal nachzufragen, ob an der Aussage Eurer Vermieterin etwas dran ist. Und selbst wenn, werft Euer Streu einfach in die Biotonne, denn das kann und darf Euch der Vermieter nicht verwehren, solange die Befüllung den Vorgaben des Entsorgers entspricht.

Die Lösung ist doch nicht so schwierig. Es gibt Müllentsorger, die lassen Katzenstreu im Bio-Müll zu, andere untersagen es. Vielleicht rufst du ganz einfach mal bei deinem örtlichen Müllentsorgungsunternehmen an und fragst, wie das dort gehandhabt wird? Ist Katzenstreu im Bio-Müll zulässig, hat dein Vermieter auch nichts zu meckern. Ist Katzenstreu nicht zulässig, dann darf sie vielleicht zum Restmüll. Auch das ist durch ein simples Telefonat zu klären. Die Argumentation des Vermieters, dass zusätzlicher Müll in der Mülltonne die Entsorgungskosten erhöht, ist natürlich Blödsinn. Dann dürfte keiner der Mieter etwas in die Mülltonnen stecken, das wäre die allergünstigste Variante. Ihr zahlt Müllgebühren ja gerade für die Entsorgung, da ist dann auch vernünftigerweise damit zu rechnen, dass der Müll etwas wiegt. Du kannst ja auch nicht kontrollieren, womit die anderen Mieter den Müll schwerer machen.

Erkundige Dich beim örtlichen Müllentsorger genau nach den Müllgebühren. Dazu gibt es bestimmt auch ein Merkblatt.
Bei uns geht es nicht, eine Tonne da stehen zu haben, und die Leerung nicht zu bezahlen (auch wenn die Leerung nicht erforderlich ist). Wenn die Tonne da steht, wird auch dafür bezahlt. Aber ich weiß nicht, wie es bei Euch ist.
Unser Müllentsorger schreibt auch verpflichtende Mindestgrößen vor.
Nun ja, und wenn die Streu Biomüll ist, ist sie Biomüll. Aber ich gebe auch nicht jeden Biomüll auf den Kompost, weil ich den Kompost für meine Gemüsebeete brauche. Bananenschalen und Orangenschalen beispielsweise kommen da nicht rein. Katzenstreu entsorge ich auch generell im Restmüll - aber das ist dann schon wieder Ansichtssache, die der Eigentümer zu vertreten hat.

Wenn das eine Biotonne ist, die vom Entsorger geleert wird, hast Du natürlich recht. Meine Bedenken bezogen sich auf den Kompost, der auf dem Grundstück verbleibt. Bei uns gibt es halt so eine Biotonne nicht - und daher kommen Bananenschalen und Co. in den Restmüll.
Über die Restmülltonne kannst Du Dich dennoch beim Entsorger erkundigen. Den Teil der Antwort nehme ich nicht zurück. (Ist auch billiger und einfacher, als zum Mieterverein zu rennen.)

Achs so...
Ja, einen kompost gibt es auch, aber den nutzen wir gar nicht ;)
ich werde da mal nachfragen, beim Entsorger, danke :)

langer Text... aber ...ihr zahlt mit euren Nebenkosten auch den Kostenanteil für die Müllentsorgung, habt somit das Recht zu "entsorgen"...im Zweifel und bei zuviel Ärger mal beim Mieterschutzbund nachfragen. Viel Erfolg!

Wir haben eine Mülltonne, die alle 14 Tsge geleert wird. Egal ob ich sie nun alle 14 Tage entleeren lasse oder nicht, wir zahlen 26 Entleerungen im Jahr. Ob das bei euch auch so ist weiß ich leider nicht, aber das kannst Du bei eurem zuständigen Entsorgungsbetrieb erfragen. Wenn das Katzenstreu in den Biomüll darf, dann ist das so. Dagegen kann eure Vermieterin nichts machen, außer euch das Leben schwer machen. Sollte es da zu Streitereien kommen, solltet ihr den Schritt zur Mieterberatung nicht scheuen. LG TawaGirl
Hallo :)
naja, aber das Streu darf nun mal in die Biotonne, und dann werfe ich es da auch rein... Ist doch mein Gutes Recht, meine ich...