Vermieter Erlaubnis für ein Kleingewerbe im Haus?

7 Antworten

ja du brauchst die Erlaubnis des Vermieters.. er braucht bei einem Nein keine Gründe angeben

dandy100  05.12.2019, 10:37

Nein, für Tätigkeiten ohne Aussenwirkung braucht man als Mieter keine Zustimmung des Vermieters.

Atlantica666  05.12.2019, 10:40
@dandy100

nichtsdestotrotz gebührt es der Anstand den Vermieter zu fragen, man agiert schließlich nicht in seinen eigenen 4 Wänden.. stimmt der Vermieter dem nicht zu, hat man schlechte Karten.. denn er entscheidet was in seinem Haus passiert.. es kommt eben immer auf den Einzelfall an.. so steht es auch in deinem Link

dandy100  05.12.2019, 10:53
@Atlantica666

Der Anstand? Wie bitte? Was geht es denn den Vermieter an, ob man in seiner Wohnung telefoniert oder schreibt, wie z.B bei freier journalistischer Tätigkeit. Solange eine Aktivität keine Aussenwirkung hat, ist es reine Privatangelegenheit, womit man sein Geld verdient und geht den Vermieter überhaupt nichts an

Auf den Einzelfall kommt es nur dann an, wenn es eben doch eine Aussenwirkung wie z.B Kundenverkehr gibt, dann kommt es darauf an, ob und wie stark Nachbarn dadurch beeinträchtigt werden - darüberhinaus enscheidet man selber und nicht der Vermieter, was ma in seiner Wohnung macht, dafür zahlt man immerhin Miete!

Atlantica666  05.12.2019, 10:54
@dandy100

auch als Mieter darf man nicht alles, was man sich so vorstellt.. auch wenn man Miete zahlt

ChristianLE  05.12.2019, 11:55
@Atlantica666
auch als Mieter darf man nicht alles, was man sich so vorstellt.. auch wenn man Miete zahlt

Dann lies Dir bitte die Antwort und den verlinkten Beitrag von @dandy100 durch. Es ist eben höchstrichterlich entschieden, dass man bei nicht störenden Kleingewerben keine Erlaubnis des Vermieters braucht.

Ich arbeite 2x die Woche im Homeoffice. Soll ich dafür meinen Vermieter um Erlaubnis fragen?

Ja, du brauchst die Zustimmung.

Hast du schon mal in den Mietvertrag geschaut? Vielleicht wird eine gewerbliche Nutzung un diesem schon untersagt.

Für Tätigkeiten ohne Aussenwirkung braucht man als Mieter keine Zustimmung des Vermieters.

https://ratgeber.immowelt.de/a/gewerbliche-nutzung-der-wohnung-wann-mietern-aerger-droht.html

kurocosart 
Fragesteller
 05.12.2019, 10:45

Naja ich muss auf zb Paketen oder beim anmelden des Gewerbes ja ne Adresse angeben, da würde dann die adresse von unsrem Haus drauf stehen, zählt das dann schon als Aussenwirkung?

dandy100  05.12.2019, 10:56
@kurocosart

Nö, Aussenwirkung bedeutet z.B.Kundenverkehr, durch den die Ruhe im Haus und die Nachbarschaft beeinträchtigt werden würde oder tonnenweise Post, aber Du schreibst ja, dass das bei Dir nicht der Fall sein würde

kurocosart 
Fragesteller
 05.12.2019, 11:05
@dandy100

oki alles klar danke. Dann brauch ich wohl keine extra erlaubnis.

Im MV steht darüber bestimmt etwas. Du musst es dem VM melden.

Du wirst auch sicher mit der örtlichen Müllabfuhr Kontakt bekommen und die fordern einen bestimmten Betrag ( regional unterschiedlich ), auch wenn kein Müll anfällt.

Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, wird dies überall hin weitergeleitet.

Ich selbst habe diese Erfahrung damals gemacht und glaube nicht, dass sich bis heute etwas daran geändert hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
kurocosart 
Fragesteller
 06.12.2019, 20:26

ok davon hab ich noch nix gehört das man was an die müllabfuhr bezahlen muss, grad wenn ich keinen müll produziere macht das doch überhaupt keinen sinn.
würd ich jetzt extra müll produzieren dann klar muss man, aber ansonsten bezweifle ich das doch sehr, hab auch von andren die im selben bereich arbeiten noch nicht gehört das sie da extra zahlen müssen.
Darf ich fragen in welchem bereich du dann arbeitest oder gearbeitet hast?

Indianer66  08.12.2019, 02:02
@kurocosart

Handelsvertreter für Wein. Kartons, welche ich beliefert bekam, waren die Seltenheit da ich meine Probeflaschen direkt vom Lager abholte. Außerdem habe ich 200 Meter weiter Papierbehältercontainer von der Abfallentsorgung stehen.

Ist es ein reines Wohngebiet oder ein allgemeines Wohngebiet? Bei einem reinen Wohngebiet musst du bei deiner Gemeinde um eine nutzungsänderung bitten, da es gewisse Auflagen für gewerberäume gibt

ChristianLE  05.12.2019, 11:46
Bei einem reinen Wohngebiet musst du bei deiner Gemeinde um eine nutzungsänderung bitten, da es gewisse Auflagen für gewerberäume gibt

Nein, auch in einem reinen Wohngebiet sind nicht störenden Läden und Handwerksbetriebe zulässig. Da muss keine Nutzungsänderung erfolgen (Siehe § 3 BauNVO).

Lysandra13  05.12.2019, 12:09
@ChristianLE

Es geht um den Keller... und er muss gewissen Anforderungen genügen, wenn man ihn als Gewerbe nutzt

ChristianLE  05.12.2019, 13:15
@Lysandra13
und er muss gewissen Anforderungen genügen, wenn man ihn als Gewerbe nutzt

nicht für ein nicht störendes Kleingewerbe, in einem komplett gemieteten Haus. Wenn es danach ginge, würde ich für mein Büro im Keller ebenso eine Genehmigung vom Bauordnungsamt benötigen.