Wie bekommt man die Erlaubnis ein verlassenes Grundstück zu betreten?

7 Antworten

Auf legale Weise wird das wohl nix....

Wenn da ganz sicher keiner wohnt: Kein Kläger, keine Klage...

Sonst lass einen Jungen einen Ball über den Zaun schießen, und den holst Du dann wieder. Kannst ja zufällig an dem Bulli vorbeilaufen (...)

Darf man natürlich genauso wenig, stößt aber allgemein auf nicht so starken Protest (ach, der Ball - der Junge hat sooo geweint.)

Weil ich nicht glaube, dass Du kriminelle Absichten hast, sondern echt nur gucken willst, dieser Tipp an dieser Stelle.

Ansonsten ist GF keine Plattform für gesetzeswidrige Ratschläge.

1 x gucken ist eher so tiefere Grauzone...

Wer meint, das jetzt melden zu müssen, auch gut.

Du hast schon Recht.. Ich muss zugeben, ich war gestern so kurz davor einfach über den Zaun zu springen. Es ist wirklich kein hoher Zaun und es sind auch kaum Leute da.

@danielxfamous

Naja, hat nicht jeder schon mal "etwas" gemacht und gehofft, dass es gut geht?

Mal eben in zweiter Reihe parken...?

Den 3-jährigen beim Zoo ein Jahr jünger machen...?

In der Schule abgeschrieben...?

Ein verlassenes Grundstück betreten..?

Deine Entscheidung.

Da gehst du zum Katasteramt und erklärst die Sache mit dem leer stehenden Haus das du Kontakt mit Eigentümer aufnehmen möchtest, dann sie gucken ob sie dir Auskunft geben können. Wenn er so lange leer steht vermute ich einen verstorbenen, einem im Krieg gefallen, oder eine Erbengemeinschaft die sich nicht einig ist dahinter.
Sollte kein lebendiger Eigentümer vorhanden sein könnt ihr euch das Grundstück auch aneignen.
Aber euch geht's ja bloß ums Auto da werdet ihr schlecht Auskunft bekommen.
Wenn ein Briefkasten vor Ort ist würde ich dort was einwerfen aber sicher auch ausweglos

Hallo,

wenn man bei den Nachbarn nichts erfragen kann, dann würde ich zum zuständigen Katasteramt gehen und darum bitten, den Eigentümer anzuschreiben und ihn bitten mit dir Kontakt aufzunehmen.

Kostet zwar meist ein paar Euro, sollte aber funktionieren.

Frag mal bei deiner Gemeinde beim Bauamt nach. In der Regel können die einsehen, wer Inhaber des Grundstückes ist und dir helfen.

auch kapitalistische grundeigentümer genießen ein recht auf schutz ihrer person und daten

Das Bauamt ist da der falsche Ansprechpartner, es sei denn euer Katasteramt ist darunter angesiedelt

In eurem Rathaus kannst du den Besitzer des Grundstücks erfragen, da es dort erfasst werden muss.

Du hast im Grunde recht, nur sehe ich Probleme beim berechtigten Interesse.

@neununddrei

Man kann ja auch vorgeben am Grundstück, statt am Wagen, interessiert zu sein :)