Muss der Vermieter einen Stromzähler anbringen?

4 Antworten

So, wie Du die Wohnung gemietet hast, musst Du sie nehmen.

Wenn der Vermieter Dir Strom weiter berechnet, muss er das genau nach dem Verbrauch nach hoffentlich geeichtem Zwischenzähler tun und er muss Dir dazu auf Anfrage auch die Stromrechnung zeigen. Er darf also nicht einfach heimlich was aufschlagen.

Wenn es dann tatsächlich so ist, dass Du keine Grundgebühr zahlen musst, dafür aber einen hohen Arbeitspreis, kann das am ungünstigen Tarif liegen. Allerdings musst du schon hin nehmen, dass der Vermieter den Anbieter selbst wählt. Im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots wäre er zwar verpflichtet, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, jedoch müßtest du das auch erst einmal durchsetzen und am Ende entscheidet nicht der Preis je kw/h darüber, was wirtschaftlich ist und was nicht, sondern der Gesamtbetrag je Monat oder je Jahr, den Du zu zahlen hast bzw. die Differenz zu dem von Dir bevorzugten Anbieter oder zum Durchschnitt am Markt. Wenn diese Differenz nicht besonders hoch ist, kannst Du vielleicht gar nicht durchsetzen, dass der Vermieter einen günstigeren Anbieter nimmt.

Keinesfalls steht Dir ein eigener Zähler vom Netzbetreiber zu.

Du hast die Mietsache gemietet wie gesehen. Ein Recht auf eigenen Stromzähler hast du somit nicht. Der Vermieter muss dir aber Strom in Rechnung stellen, der nach Verbrauch an dem dir zugeordneten Zähler abgelesen wird. Was steht dazu im Mietvertrag? Durch die ungünstige Konstellation des Zählers kannst du aber darauf bestehen, dass du wenigstens einmal im Monat deinen Zählerstand ablesen darfst.

im Mietvertrag steht nichts darüber. Und der Preis pro kw/h liegt 40% über dem Durchschnittspreis. Somit ist es nicht zumutbar. Man kann ja niemanden dazu zwingen einen völlig überteuerten Anbieter zu akzeptieren

Mir wurde vorher versichert dass der Strom günstiger als bei normalen Anbieters wäre da keine Zählergebühr auf mich zukäme. Dem ist aber nicht so, der Preis ist völlig überteuert. Aus diesem Grund seh ich das ganze als klaren Fall

@smith123

Der Vermieter verkauft dir Strom und du hast den Preis nicht erfragt sondern dich mit der lapidaren Bemerkung, es sei billiger, abspeisen lassen. Ein Argument für den Vermieter: Er kann dir nur den halben monatlichen Arbeitspreis in Rechnung stellen. Fordere doch den Vermieter auf aus Wirtschaftlichkeitsgründen den Versorger zu wechseln z. B. care energy, die nur 19,9c/kwh brutto berechnen aber 9,90€ p.m. Arbeitspreis >> hier also für dich und den Vermieter je 5€ p.m. >> ein unschlagbarer Preis, meine ich. 

das regeln sie mit einem anbieter.

  der kann - wenn die zuleitungen das hergeben würden -  ihnen einen zähler überlassen .

Zuständig wäre der Netzbetreiber, dabei sind nicht die Leitungen entscheidend sondern deren Verlegung im Mietobjekt. Änderungen hierbei gingen immer zu Lasten des Mieters.

Es kann nur ein neuer Zähler eingebaut werden. Dies verursacht immer Kosten. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Ich möchte ja den Anbieter wechseln

@smith123

wie auch @ Gerhart , liegt ein Problem bei den Zu - Leitungen ,

es sicher mal eine einzige große Wohnung gewesen, von der Ihre jetzige nur abgeteilt wurde.  Die Hauptleitung geht zum Hauptschrank beim Vermieter und von dort mehrere in ihre Wohneinheit - ab den Sicherungen durch den - ungeeicht?- Nebenzähler .

ja, ist richtig...

Nein, das ist nicht richtig. Der Mieter hätte unter diesen Umständen den Mietvertrag nicht abschließen dürfen.