Vermieter verbietet: darf ich mein Carport behalten?

8 Antworten

Habt ihr die Genehmigung zum Bau des Carports schriftlich?

Warum passt das Auto nicht in die Garage? ist es zu groß oder ist die Garage vollgemüllt?

Eine Garage ist nur zum Unterstellen des Autos da und darf nicht missbräuchlich genutzt werden. Wenn euer Auto also in die Garage passen würde, wenn das restliche Gerümpel raus ist, dann kann euch der VM dazu verdonnern die Garage für euer Auto zu nutzen und für nichts anderes. Und dann ist auch der Carport überflüssig.

Wenn der Carport tatsächlich verhindert, das man die anderen Garagen Ordnungsgemäss nutzen kann, ja, dann muß sie weg, trotz ehemaliger Genehmigung.

Ob euch Schadensansprüche zustehen, kann ich dir nicht sagen.

seine garage, sein grundstück, seine mietbedingungen.

steht im mietvertrag drin,

  • dass ihr eine garage mietet
  • dass ihr eine garage mit carport mietet?
  • dass ihr einen carport auf seinem grundstück bauen dürft?
  • dass er sein zeugs in der von euch gemieteten garage aufbewahren darf?

was nicht im mietvertrag steht, ist nicht durchzusetzen. eine garage gehört nicht zum wohnraum, kündigungen wegen eigenbedarf wären selbst bei wohnraum drin, der besonderem schutz unterliegt (vor allem wenn man lange dort wohnt).

einigt euch mit dem vermieter. bietet ihm an, den carport zu kaufen, oder baut ihn ab, wenn er drauf besteht. ein konflikt wird zum verlust der garage führen, aus der er euch rauswirft (und für ihn den verlust an miete, die er für eine garage bekommt, die ihr nicht benutzt, sondern er selbst)

eine einigung ist also für beide seiten nützlich. wenn ihr es eskalieren lasst (oder er) ist es für beide seiten der kommende krieg. sowas ist dann nur noch zu beenden, in dem man umzieht. überlegt es euch also.

naja, ihr habt die Garage gemietet.., die kann er euch kündigen und auf Rückbau des carports pochen

bei Garagen gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz

Für die Erlaubnis gibt es also schon mal einen Zeugen. Das ist sehr gut.

Nun will der Vermieter das Carport weg haben. Weil er nicht bequem in die Garage kommt, die wir gemietet haben. Ihm aber zum Lagern überließen, 

Ist die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrags? Dann kann er Euch die Garage nicht separat kündigen.

Ihr habt ihm erlaubt, die Garage für seine Sachen zu nutzen. Bezahlst Du seither weiterhin die Garagenmiete? Ja? Dann kannst Du ihn auffordern, dass er die Garage räumt. Hat er das dann getan, stört ihn das Vordach nicht mehr, für das er die Erlaubnis gegeben hat.

Zahlst Du seither nichts mehr für die Garage, sondern nur für den Stellplatz, dann wurde damals unter Zeugen eine Mietvertragsänderung geschlossen. Keine Garagennutzung mehr, aber dafür Nutzung eines überdachten Stellplatzes, bzw. eines Stellplatzes, dessen Überdachung er in dem Moment erlaubt hat. In dem Fall könntest Du nicht verlangen, dass er die Garage räumt und er nicht von Dir, dass Du das Dach abbaust. Der Stellplatz hätte nicht mehr die Beschaffenheit, wie gemietet.

Die Genehmigung gilt, solange der Mietvertrag besteht.

Bei der Einverständnisgabe für den kleinen Bau war auch ein dritter bei, der dies bezeugen könnte.

Ist dieser Zeuge neutral und erreichbar dann müßt der Vermieter das Dir bezahlen, aber das mit der Garage muss im MV stehen.

Es wundert mich dass ein Carport erlaubt wurde, da eine Baugenehmigung erforderlich ist in der Regel.