Darf Vermieter mir Vorschreiben Wann ich Putze und wann nicht

8 Antworten

Der Vermieter kann nicht vorschreiben wann und wie oft ein Mieter putzt. Das kann er nur in einem Mehrfamilienhaus via Hausordnung bei der Treppenhausreinigung. Bei einem gemieteten Einfamilienhaus kann der Vermieter die Grundstückspflege verlangen. Das hat aber mit dem Putzen im Inneren des Hauses nichts zu tun. Das können Sie machen wann Sie wollen. Besichtigungen muss der Vermieter vorher mit Terminangabe ankündigen. Was das höher bauen des Kamins angeht, so kann der Vermieter das für das nächste Frühjahr veranlassen. Die Arbeiten dürften aber in einem halben Tag erledigt sein, so dass dann wieder geheizt werden kann.

Grundsätzlich kann jeder seine Wohnung so bewohnen, zu Hause sein, reinigen und Einrichten wie er möchte, wenn am Mietobjekt (Wohnung) keine Wertminderung und Schaden durch die Handhabung und Nutzung entsteht.

Allerdings verwahrlosen und unbegrenzt verschmutzen mindert den Wert der Wohnung.

Nr1 Kann der Vermieter mir vorschreiben wann ich meine Wohnung Putze und wann nicht?

Nein. Nur Gemeinschatsflächen (Flur, Treppe, Keller, Boden) unterläge einer Reinungsregelung, die einzuhalten wäre, dein Mietgegenstand solange nicht, wie kein Ungezieferbefall, Müllgestank oder blinde Fenster zu beklage wären :-)

Nr2 Dürfen mich die Eltern des Vermieters Schikanieren in dem Sie mir auflauern und immer aufschreiben wann ich komme und wann ich gehe?

Ja.

Nr3 muss sich der Vermieter nicht vorher Ankündigen wenn er die Wohnung besichtigen will?

Ja, mind. 24 Stunden und nach Terminabsprache. sofern kein Notfall (Gasgeruch, Wasserschaden) vorläge.

Nr4 muss er nicht den Grund seiner Besichtigung bekannt geben?

Nein. Aber regelmäßige Kontrollbesuche sind nicht zulässig.

Nr5 oder muss ich ihm zu jeder zeit freien zutritt zu meiner Wohnung gewähren?

Nein, nicht an Sonn- und Feiertagen und während er Nacht- und Mittagsruhe.

Nun will der Vermieter im Winter den Schornstein höher Mauern damit der rauch nicht in die Wohnung seiner Eltern kommt, muss ich dem zustimmen? weil das bedeutet in dieser Zeit könnte ich nicht Heizen.

Ja, denn das Heizungsverbot erschliesst sich mir hierbei nicht.

Nein das darf er alles nicht. Wende dich an die Mietervereinigung. Und wegen den Wertgegenständen melde es der Polizei.

Bei der Polizei kann man nur "gegen unbekannt" eine Anzeige erstatten, sonst hat man schnell eine Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung

@DerHans

Genau so ist es.

Hallo Leute Ich habe da eine frage an euch vielleicht könnt ihr mir helfen Aber ich braucht nicht zu Antworten, wenn ihr nur meine Rechtschreibe fehler K redressieren und wenn ihr Probleme habt, mit meiner Behinderung

Hast recht, wer darauf rumreitet soll nicht antworten, sind hier nicht im Deutschkurs.

Es geht um folgendes Ich habe vor einem Jahr hier in Kutzhof bei der Familie [Name entfernt] ein Haus gemietet Da ich Berufstätig bin komme ich einfach nicht da zu jeden Tag zu Putzen

Man muss auch nicht jeden Tag putzen.

Nun vor kurzem Schikanieren mich die Eltern meines Vermieters [Name entfernt] ,sie lauern mir laufend auf. Sie schreiben immer auf wann ich mein Haus verlasse und wann ich mein Haus wieder betrete. Vor kurzem habe ich entdeckt das wert Gegenstände aus meinem Haus verschwinden wo für ich keine Erklärung fand.

Wenn hinter der Haustür direkt die Wohnräume anfangen, dann würde ich das Schloss tauschen, somit kann auch n iemand mehr in die Wohnräume.

Der Vermieter hat z.B. nur das Recht in den Heizungskeller zu kommen, aber wenn dieses nur möglich ist durch das Betreten der Woh nräume, dann muss er sich rechtzeitig anmelden.

Nun die frage an euch. Nr1 Kann der Vermieter mir vorschreiben wann ich meine Wohnung Putze

Weder wann Du putzt, ob Du aufräumst oder wann Du duscht.

Dürfen mich die Eltern des Vermieters Schikanieren in dem Sie mir auflauern und immer aufschreiben wann ich komme und wann ich gehe?

Soll er doch schreiben, wenn es ihm spaß macht.

Nr3 muss sich der Vermieter nicht vorher Ankündigen wenn er die Wohnung besichtigen will?

Ja mindestens 24 Stunden vorher.

Nr4 muss er nicht den Grund seiner Besichtigung bekannt geben?

Muss er.

Nr5 oder muss ich ihm zu jeder zeit freien zutritt zu meiner Wohnung gewähren?

Nicht jederzeit, aber wenn es erforderlich ist.

Nun will der Vermieter im Winter den Schornstein höher Mauern damit der rauch nicht in die Wohnung seiner Eltern kommt, muss ich dem zustimmen?

Wernn es keine andere Heizmöglichkeit gibt, ist das aber ein schlechter Zeitpunkt und Du könntest sehr wahrschelich die Miete zu 100% kürzen.

Ich habe den Eindruck die wollen Dich rausekeln.

Nr6 braucht er für das höher Bauen des Schornstein keine Baugenehmigung

Er kann ihn nicht so hoch bauen lassen wie er will, da gibt es Bestimmungen.

Vielleicht solltest Du über einen Umzug nachdenken oder wende Dich an den Mieterbund.

MfG

Johnny

Hast recht, wer darauf rumreitet soll nicht antworten, sind hier nicht im Deutschkurs.

Vor allem, da seine Rechtschreibung doch gar nicht so schlecht ist. Ich habe alles verstanden. Da hatten wir hier schon ganz andere Einschläge, die in der Tat einen Sprachwissenschaftler erfordert hätten, um deren Fragen zu enträtseln. :D

Besser hätte ich auch nicht antworten können, DH! ;)