Verletzung der Mitteilungspflicht als Leistungsbezieherin

3 Antworten

Wie willst du denn da gegen vorgehen?. Du hast eindeutig genau das getan, was man dir vorwirft. Du kannst dir einen Anwalt nehmen, der kostet dann wahrscheinlich noch mal so viel.

Dass du es nicht gewusst hast, zählt nicvht, dafür hast du unterschrieben, als du deinen Antrag gestellt hast. Wenn du dir das nicht durchliest, ist das ganz alleine dein Problem.

Wenn du jetzt die Arbeitsagentur in Zukunft meidest, wird man das mit Würde ertragen.

Was denkst Du denn, warum Du Arbeitslosengeld bekommen hast? Genau: Weil Du arbeitslos warst. Und was für einen Grund mag es dann geben, daß Du keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hast? Ist nicht so schwer, oder?

Du kannst schon sehr froh sein, daß das Arbeitsamt da kein Strafverfahren wegen Betruges draus gemacht hat - ich würde dies hier durchaus als erfüllt ansehen, da Du zu Unrecht Leistungen bekommen hast, die Du nicht bekommen hättest, wenn Du die Agentur für Arbeit rechtzeitig informiert hättest. Und das ist eine Straftat durch Unterlassen ( § 263 StGB ). Du solltest hier also möglichst keine Welle schieben und das Bußgeld bezahlen. Billiger wirds garantiert nicht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Spätestens als du noch Geld überwiesen bekamst, obwohl du ja schon in Lohn und Brot warst, hättest du reagieren müssen. Aber das hast du ja nicht... Also hast du das zumindest in Kauf genommen.