Problem! Unerlaubte Ortsabwesenheit (Einladung zum Jobcenter erhalten)

7 Antworten

wenn sie sich so einen langen urlaub leisten kann,dann brauch sie doch kein alg2 mehr und brauch nicht von unseren steuergelden zu leben,es ist doch nur gerecht wenn es gekürzt wird...oder?

Das find ich aber auch . Ich kann mir keinen so langen Urlaub leisten und geh brav arbeiten.

Es wird nicht gekürzt, sondern gestrichen und zurück gefordert.

@DerHans

Wie lange würde das Geld denn gestrichen werden?

@DerHans

Es wird nicht gekürzt, sondern gestrichen und zurück gefordert.

noch besser

@Beauty24

Das Geld wird in die Zukunft hinein natürlich nicht gestrichen, sondern lediglich aufgerechnet ... das heißt: die Leistung wird lediglich gekürzt bis die Überzahlung getilgt ist.

@Vegeta69

und falsch ..

@VirtualSelf

Mit "gestrichen" war natürlich der Anspruch rückwirkend gemeint. Kann ja auch nicht so notwendig gewesen sein, wenn man sich einen mehrmonatigen Auslandsurlaub leisten kann.

@VirtualSelf

Mit "gestrichen" war natürlich der Anspruch rückwirkend gemeint. Kann ja auch nicht so notwendig gewesen sein, wenn man sich einen mehrmonatigen Auslandsurlaub leisten kann.

@DerHans

Dann ist es korrekt.

Ob es die Leistungen notwendig gewesen sind, steht allerdings außerhalb der Beurteilungskompetenz des Jobcenters; Leistungen mögennicht notwendig sein und man hat dennoch Anspruch; andersrum können auch notwendige Leistungen wie im vorliegenden Fall zurückgefordert werden.

@VirtualSelf

Was würde denn passieren, wenn man zu der Folgeeinladung nicht erscheint,(außer das wenn man da nicht wieder erscheint insgesammt das Arbeitslosengeld um 20% gemindert wird)? Wird da noch eine andere Strafe auf uns zu kommen und eine weitere Einladung?

@Beauty24

Für jede weitere Einladung kann um 10 Prozent gemindert werden. Auch herunter bis auf 0.

Wenn das JC einen konkreten Verdacht hätte, könnte es zudem einen Termin zur Leistungsfeststellung ansetzen. Bei Nichterscheinen zu dem würde nicht sanktioniert, sondern könnte ab Nichterscheinen die Leistung bis zum Erscheinen komplett eingestellt werden (Druckmittel sozusagen).

Das wird aber selten angewandt.

Endlich jemand der ein wahres Wort spricht ,bin völlig deiner Meinung.

wenn sie "arbeitssuchend" gemeldet ist, muss sie dem jobcenter "zur verfuegung" stehen. urlaub kann sie machen, er muss aber beim jobcenter gemeldet sein. scheinbar hat sie ja schon einen termin verpasst. und ZWEI MONATE URLAUB? da wuerde sich jeder arbeitnehmer aber freuen. aber der muss ja nach seinen 24 - 28 tagen pro jahr wieder malochen gehen, damit leute wie deine frau weiter unterstuetzt werden. tja, dies wird wohl eine form von "pech gehabt" sein, wenn sie euch jetzt das geld kuerzen. mein mitleid haelt sich fuer euch allerdings in engen grenzen

Es wird nicht gekürzt, sondern gestrichen und zurück gefordert

@DerHans

Es wird zurückgefordert und in die Zukunft hinein über Aufrechnung mit maximal 30% der Regelleistung gekürzt ... ist nichts mit streichen zukünftiger Leistungen.

Ganz meine Meinung.

warum ist jemand so lange im urlaub wir haben oktober

sie muss wohl den termin warnehmen oder ihr bekommt ne kürzung

Sie wird die gesamte Leistung die sie unrechtmäßig erhalten hat, zurück zahlen müssen. Zusätzlich wird sie einen Strafbefehl wegen Leistungsbetrug erhalten.

Das JobCenter wird das Flugticket und auch den Pass sehen wollen.

Zusätzlich wird sie einen Strafbefehl wegen Leistungsbetrug erhalten.

nööö
Ein Verstoß gegen die EAO ist natürlich kein Straftatbestand.

Unerlaubte Ortsabwesenheit hat zur Folge, dass die Leistungen deiner Frau - die nicht erwerbsfähige Tochter ist davon nicht betroffen - für den gesamten Zeitraum der Ortsabwesenheit VOLLSTÄNDIG RÜCKWIRKEND aufgehoben werden.
Die dadurch entstandene Überzhalung wird durch Aufrechnung in die Zukunft hinein getilgt.

Dazu kommt die Sanktionierung wegen der Meldeversäumnisse, welche ebenfalls in die Zukunft wirkt.

Was du dem Amt mitteilst, musst du schon selbst abwägen.

Ein "vor kurzen Weggeflogen" reicht nicht, denn dann wird mit Sicherheit in tiefere Ermittlungen eingestiegen (Vorlage Reisepass, Flugtickets usw.).

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

Böse Menschen würden jetzt auf Zeit spielen und warten was passiert, denn im Regelfall erfolgt vor Sanktionsbescheid eine schriftliche Anhörung, diese würde vermutlich nach Nichterscheinen beim Termin noch 1 bis 2 Wochen auf sich warten lassen. In der Anhörung würden böse Menschen nun vermutlich schreiben, dass sie garkeine Einladungen erhalten haben und somit nichts von den Terminen wissen konnten, also auch nicht zum Termin erscheinen konnten. Ende vom Lied, da im Zweifelsfall das JC den Zugang nachweisen muss, würde sich die Sache im Sande verlaufen und eine Sanktion könnte nicht verhängt werden, oder müsste wieder aufgehoben werden nach Klage.

Und ich habe mir sagen lassen, solche böse Menschen soll es tatsächlich geben....

@Urknall

Bei Meldeversäumnis wird "vorsorglich" die Leistung eingestellt. Man will ja vermeiden, dass zu hohe Rückforderungen auflaufen. Die Leistung setzt erst wieder ein, nachdem man sich unaufgefordert wieder PERSÖNLICH zurück gemeldet hat.

@DerHans

Bei Meldeversäumnis wird "vorsorglich" die Leistung eingestellt.

Nein.

Bei mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Meldeversäumnissen wird erst die Leistung eingestellt, denn natürlich rechtfertigt ein Meldeversäumnis nicht einmal ansatzweise Zweifel an der Verfügbarkeit.

@Urknall

Und an manchen Orten werden die Abhörungsbögen umgehend am selben Tag des Nichterscheinens verschickt. Wenn die bösen Menschen sich mit falschen Behauptungen in Lügengeflechte verstricken, stehen sie bald noch beschissener da als ohne ihre Lügen vorher.

Fazit: Du solltest Dir nichts von bösen Menschen erzählen lassen, wenn die vor allem dumm sind.