Muss man Lottogewinn dem Arbeitsamt melden?

9 Antworten

Grundsätzlich ja, da du dann ggf nicht mehr Hilfebedürftig bist. Die Leistungen dürfen aber maximal bis zu 6 Monate eingestellt werden

Deine Antwort bezieht sich auf ALG 2 vom Jobcenter. Gefragt wurde jedoch nach dem "Arbeitsamt".

@Agamemnon712

auch bei Alg1 müssen Einnahmen angezeigt werden alles über 165€ wird angerechnet

@yamat501

Nur wenn es sich um Erwerbseinkommen handelt, was z.B. auf einen Gewinn oder Erbschaft nicht zutrifft.

@isomatte

nein der Freibetrag ist ein genereller Freibetrag, d.h. es wird nicht unterschieden woher zusätzliche Einnahmen stammen, sie müssen alle angegeben werden, auch Erbschaften, Gewinne und Schenkungen.

@yamat501

Das ist Blödsinn, wenn es nur um ALG - 1 geht, dann kann man auch 10 Millionen gewinnen, dass würde nicht relevant sein, nur wenn man volles oder zusätzliches ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter bezieht, wird jedes Einkommen entsprechend der Verordnungen auf die Leistungen angerechnet.

@yamat501

Erzähl doch bitte nicht so einen Unsinn. Weder Erbschaft, noch Gewinne oder Schenkungen müssen beim Alg I angegeben werden und werden selbstverständlich nicht angerechnet. Die Hilfebedürftigkeit spielt bei Alg I auch keine Rolle!

Falsch, dass trifft nur im ALG - 2 Bezug vom Jobcenter zu !

ALG1 ist eine Versicherungsleistung, Nein!

ALG2 ist eine Sozialleistung, Ja!

Bei einer Versicherungsleistung ist mein Zusatzeinkommen und/oder Vermögen gleichgültig

Bei einer Sozialleistung muss ich erst eigenes Vermögen (auch hinzugekommene Gewinne, Schenkungen, Erbschaften etc.) verwerten bevor ich Anspruch auf Staatshilfe habe.

"ALG1 ist eine Versicherungsleistung, Nein!"

Das stimmt so nicht.

Bis 15h/ Woche und maximal 165€ Nebenverdienst sind Anrechungsfrei alles weitere wird auch bei ALG1 angerechnet und muss auch angegeben werden

@yamat501

Trotzdem ist ALG1 eine Versicherungsleistung; nur eben bei Arbeitsaufnahme an Regeln gebunden......

Richtig, mit Nebeneinkünften dachte ich hier nicht an Arbeitsleistung sondern Mieteinnahmen, Divinden, Gewinnausschüttungen etc. ich habe es zu "Zusatzeinkommen" verbessert

@yamat501

Sicher ist ALG - 1 eine Versicherungsleistung, dafür müssen nämlich innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.

Bei einem Gewinn, Erbschaft usw. handelt es sich nicht um Erwerbseinkommen, deshalb muss das beim ALG - 1 auch nicht gemeldet werden und logischerweise erfolgt dann auch keine Anrechnung auf seine Leistungen.

Außerdem darf man im Bezug keine 15 Stunden pro Woche arbeiten, sondern muss darunter bleiben, weil man sonst nicht mehr als arbeitslos zählt und keinen Anspruch mehr auf Leistungen hätte.

@isomatte
Außerdem darf man im Bezug keine 15 Stunden pro Woche arbeiten, sondern muss darunter bleiben, 

die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig und sprechen von MAX 15h/ Woche. Also nein man muss nicht drunter bleiben, darf nur nicht drüber gehen.

Bei einem Gewinn, Erbschaft usw. handelt es sich nicht um Erwerbseinkommen, deshalb muss das beim ALG - 1 auch nicht gemeldet werden und logischerweise erfolgt dann auch keine Anrechnung auf seine Leistungen.

Der monatliche Freibetrag unterscheidet nicht zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen Einkommen, da wird eine klare grenze gezogen unabhängig von der Quelle der Einnahmen

Sicher ist ALG - 1 eine Versicherungsleistung, dafür müssen nämlich innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.

darum gings mir nicht, sollte aus meiner Antwort hervorgegangen sein

@yamat501

Dann befasse dich einmal genauer mit dem SGB - lll, da wirst Du lesen können das man unter 15 Stunden die Woche bleiben muss und der Vermittlung für min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen muss und auch auf was sich dein genannter Freibetrag bezieht, nämlich wie schon genannt alleine auf Erwerbseinkommen !

@yamat501
Der monatliche Freibetrag unterscheidet nicht zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen Einkommen, da wird eine klare grenze gezogen unabhängig von der Quelle der Einnahmen

Das ist beim Arbeitslosengeld 1 schlicht und einfach falsch, wie isomatte zutreffend dargestellt hat!

Nur wenn es sich um ALG - 2 oder besser Hartz - lV ( Sozialleistung ) vom Jobcenter handelt, bezieht man nur ALG - 1 ( Versicherungsleistung ) von der Agentur für Arbeit, dann ist das nicht relevant.

Arbeitsamt nach meiner Kenntnis Nein.

Jobcenter Ja.

ALG1 nein, ALG2 und SGB12 ja