Verlängerung der Probezeit umgehen, durch Einspruch (Blitzer)?

6 Antworten

es kommt nicht drauf an wann du es zahlen musst sonder wann es passiert ist... wärst du einen tag vor ablauf der probezeit geblitzt worden wäre es trotzdem wirksam auch wenn der bescheid er danach gekommen wäre... 

Wie hier schon geantwortet wurde, kannst du das Messergebnis des Blitzgerätes anzweifeln. Wobei das mehr dein Anwalt machen sollte. Da muß dann schon ein recht umfangreiche Begründung her. Die Geräte sind geeicht und entsprechend eingestellt. Kann mir denken das es alles andere als einfach werden wird.

Es ist egal ob du bis dahin dann aus der Probezeit raus gewesen waerst, denn was ausschlaggebend ist das der Verstoss noch in der Probezeit begangen wurde und daran kannst du nichts aendern. Du wirst wohl oder uebel mit den Konsequenzen leben muessen.

Die Probezeitmaßnahmen kannst Du nur vermeiden indem Du den Tatvorwurf

  • entweder unter 21km/h drückst und damit keinen Punkt bekommst
  • oder den Vorwurf ganz ausräumst weil die z.B. die Messung falsch war.

Beides halte ich aber für nahezu unmöglich.

Für die Probezeitmaßnahmen an sich gilt das Tattagprinzip.
Also selbst dann wenn Du die Rechtskraft des Bußgeldbescheides bis ins nächste Jahr hinaus zögern könntest würde es am Ende zu Probezeitmaßnahmen kommen weil der Tattag innerhalb der Probezeit lag.

"UND BITTE SPART EUCH KOMMENTARE, WIE "TJA SELBST SCHULD" ODER "NÄCHSTES MAL EINFACH LANGSAMER FAHREN"

Leider ist es aber so. Du hast ein Fehler gemacht und wusstest das du nicht über 50 km/h fahren darfst, oder? Zurück zu deiner Frage: Nein du kannst es nicht hinauszögern weil es gilt das Datum an dem du geblitzt wurdest und das ist nunmal vor der Beendigung deiner Probezeit.