Wann verjährt sich die Aufforderung zum aufbauseminar

4 Antworten

Nein, nur der Bußgeldbescheid verjährt nach 3 Monaten. Für die Auflage des Aufbauseminars (die erfolgt nicht durch die Bußgeldstelle, sondern die Fahrerlaubnisbehörde) gibt es keine Verjährungsfrist.

Kurz: Die Anordnung ist rechtens, Du solltest dich schnellstmöglich um einen Termin kümmern. Bei Fristüberschreitung wird die Fahrerlaubnis vorübergehend entzogen.

Nein, für die Anordnung eines Aufbauseminars gibt es keine Verjährungsfrist.

Nein? xD

Hallo.

Nie.

Mit Gruß