Blitzer nach Empfehlung Verkehrpsychologischer Beratung in der Probezeit?

7 Antworten

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Hallo,

gleich aus zwei Gründen hat der letzte Verstoß keine Auswirkungen auf deine Probezeit bzw. deine Fahrerlaubnis:

  1. Du warst weniger als 21 km/h zu schnell und das ist nicht einmal ein B-Verstoß.
  2. Solange der Verstoß davor bzw. dessen Maßnahmen noch am Laufen und nicht komplett "abgearbeitet" sind, hat (leider) kein weiterer Verstoß entsprechende Maßnahmen. Selbst dann nicht, wenn es ein A-Verstoß ist. Und das dürfte bei dir mit "vor ungefähr einem Monat" der Fall sein.

Und in Zukunft den Fuß vom Gas und ab und zu mal einen Blick auf den Tacho, sonst ist die Fahrerlaubnis irgendwann weg.

Auch bei vielen kleinen Vergehen kann einem die Eignung und Befähigung zu Führen von Kraftfahrzeugen abgesprochen werden.

Viele Grüße

Michael

Das könnte ein Richter so auffassen, dass du unbelehrbar bist und dich zur MPU schicken.

Ob du dann JEMALS wieder einen Führerschein bekommst hängt vom Ergebnis dieser Untersuchung ab.

Das entscheidet zunächst die Führerscheinstelle und nicht ein Richter.

Und das es nun wegen einer OWi im Verwarngeldbereich zu einer MPU kommen soll halte ich für mehr als unwahrscheinlich.

Weniger als 21 km/h zu viel sind nicht einmal ein B-Verstoß. Von daher wird er nichts zu befürchten haben, schon gar keinen Richter.

Gruß Michael

Unabhängig vom Führerschein - wie groß sind die allgemeinen Verhaltensstörungen!? Ich denke, hier wird Hilfe benötigt und kein Führerschein!

Ich kann nur hoffen und wünschen, dass dir der Führerschein endlich entzogen wird. Du hast nicht die Reife und das Verantwortungsbewußtsein, am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Du bist eine Gefahr für dich selbst und für andere und mußt deshalb aus dem Verkehr gezogen werden. Wenn es noch zu keinem Unfall gekommen ist, ist das purer Zufall!

Wenn du noch dazu so dumm bist, nicht aus den vergangenen Vorfällen gelernt zu haben, dann ist ein Führerscheinentzug angemessen. Ich denke, dass es dazu kommen wird, denn die Behörden werden dich ähnlich beurteilen.

Meinen Vorrednern kann ich in den Wünschen, dir die Fahrerlaubnis zu entziehen, nur voll unterstützen. Die Gründe wurden genannt.

Dazu könnte es wohl auch kommen,  der Verstoß "An einer Baustelle die Geschwindigkeit nicht vorschriftsmäßig gedrosselt". Dieser wird geahndet mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
Dies ist eine Alternative zu der normalen Ahndung als "einfachen" Raserverstoß.
Jetzt heißt es abzuwarten was die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet.
Aber bei einem belehrungsresistenten Mitbürger werden sie wohl Recht vor Gande ergehen lassen, hoffe ich. 

Ach du bist derjenige, der ihm diesen Unsinn erzählt und ihn zu einer weiteren Frage diesbezüglich getrieben hat.

Man sollte nicht schreiben, was man sich wünscht, sondern das, was den Tatsachen entspricht.

Es gibt keine Unterschiede zwischen Geschwindigkeitsbeschränkungen an Baustellen und normalen Geschwindigkeitsbeschränkungen und es gibt auch keine Ordnungswidrigkeit "An einer Baustelle die Geschwindigkeit nicht vorschriftsmäßig gedrosselt".

Du könntest dich für diesen Unsinn bei allen Antwortenden der anderen Frage entschuldigen - das wäre das mindeste:

https://www.gutefrage.net/frage/welche-bussgelder-gilten-auf-baustellen?

Gruß Michael