Geblitzt mit 30 kmh außerorts zu viel, wie teuer?

8 Antworten

Kann der Polizist in so einem Fall in eigenem Ermessen handeln und von so einer Strafe absehen?

Nein.

Der kleine Streifenförster hat da nix zu entscheiden.

Das regelt die Bußgeldstelle - und die weiß, was zu tun ist.

Crack  08.01.2014, 12:29

Auch die Bußgeldbehörde trifft keine Entscheidungen welche die Probezeit betreffen, das macht die Fahrerlaubnisbehörde.

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 27 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 80 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem 3 Punkte in Flensburg. Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft. Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren. Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern, bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Zitat von hier:

http://www.bussgeldkataloge.de/

Bußgeldrechner

adk710  08.01.2014, 12:32

Die Gebühr beträgt seit August 2013 28,50 Euro! Und zum Begriff "Geldstrafe" im Bußgeldverfahren schweige ich lieber...

Kann der Polizist in so einem Fall in eigenem Ermessen handeln und von so einer Strafe absehen?

Dazu § 47 Abs. 1 OWiG:

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.

Im Gegensatz zu Straftaten müssen Ordnungswidrigkeiten also nicht zwingend verfolgt werden, das nennt sich Opportunitätsprinzip. Der Polizist hat auf das weitere Verfahren keinen Einfluss. Die Polizei wird zuerst eine Anzeige schreiben und diese an die zuständige Bußgeldstelle schicken, die den Verstoß weiter verfolgt. Und ich kann dir versichern, dass dieser Verstoß angesichts seiner Bedeutung auch geahndet wird wie fast alle (auch geringfügigere!) Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Dich erwartet ein Bußgeld von 80 Euro, Verwaltungsgebühren von 28,50 Euro, 3 Punkte in Flensburg und die Verlängerung der Probezeit sowie die Anordnung eines Aufbauseminars. Die Probezeitmaßnahmen werden nicht im Bußgeldbescheid angeordnet, sondern du bekommst gesondert Post von der Fahrerlaubnisbehörde. Das dauert dann nochmals bis zu sechs Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids, es kann auch länger dauern, denn die Anordnung kann auch noch angeordnet werden, wenn die Probezeit schon abgelaufen ist und das Aufbauseminar ist auch zwingend anzuordnen. Absolvierst du es nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Danke fuer die schnellen Antworten!

Es war 70 kmh erlaubt.

Hat der Polizist mich dann falsch belehrt? Weil er meinte ich zahl die Strafe und des ist somit erledigt und er wusste ja dass ich noch in der PZ bin, da er meinen Führerschein hatte.

Crack  08.01.2014, 12:33

Es gehört nicht zum Aufgabenbereich der Polizei Bußgeldhöhen, Punkte oder mögliche Probezeitmaßnahmen zu wissen.