Verkehrsschildzusatz "Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge frei"

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Betriebsdienste sind alle Dienste die keine Sonderrechte (nach §35 StVO) in Anspruch nehmen dürfen, aber der Versorgung einer öffentlichen Einrichtungen dienen die meist nur über diese beschilderte Zufahrt erreichbar ist.

Versorgungsdienste sind z. B. Lieferanten, die öffentliche Einrichtungen beliefern oder deren Betrieb auf andere Art ermöglichen.