Hat eine Fahrschule Sonderrechte gemäß der StVO?

6 Antworten

Hat er vielleicht gedacht,weil sich der Stau gerade aufgelöst hat oder er wollte mal ein bißchen bei Dir angeben.

Er hat natürlich in seiner Eigenschaft als Fahrlehrer keine Sonderrechte.

Eine Fahrschule hat natürlich keine Sonderrechte.

Die einzige Sonderregelung für Fahrschulen besteht darin, dass der Fahrlehrer für Verstöße gegen die StVO haftet, obwohl er Beifahrer ist. Klar drückt die Polizei hier und da ein Auge zu und hält Fahrschulen in der Regel nicht wegen dem Fahrverhalten an, Sonderrechte hat eine Fahrschule aber auf keinen Fall.

nein, eine Fahrschule hat keine Sonderrechte.

Der Lehrer ist auch Mitglied bei der Bundeswehr. Hat das Einfluss?

@julian339

Er kann auch Bundeskanzler sein, das spielt keine Rolle

@julian339

Nein natürlich nicht

NEIN! Dein Fahrlehrer hat Dir was vom Pferd erzählt.

Glaub ich jetzt auch.