Strafzettel, Wiederspruch oder in den sauren Apfel beißen?

16 Antworten

Bezahl die 20 €, damit kommst Du gut weg.

Wie sich die Verwarngeldhöhe von 20€ zusammensetzt ist mir auch schleierhaft. Laut meinen Recherchen sollten die beiden Tatvorwürfe mich etwas mehr kosten

Das ist ganz einfach. Was Du bekommen hast ist ein freundschaftliches Angebot, die Sache mit den 20 € als erledigt zu betrachten. Dagegen gibt übrigens keinen Widerspruch. Durch nichtzahlen innerhalb der Frist lehnst Du das Angebot ab. Dann wird ein, wesentlich teurerer Bußgeldbescheid erlassen, dem du dann auch widersprechen kannst. Tust Du das, wird es eine Gerichtsverhandlung geben.

OLG Jena v. 03.11.2005: Mehrere ununterbrochene Parkverstöße sind ein in Tateinheit begangenes Dauerdelikt

Das OLG Jena (Beschluss vom 03.11.2005 - 1 Ss 226.05) hat zum Zusammentreffen zweier Verwarnungen wegen ununterbrochenen Falschparkens am selben Ort entschieden:

Mehrere ununterbrochene örtlich identische Parkverstöße stellen ein Dauerdelikt dar. Zwischen ihnen besteht keine Tatmehrheit. Ergehen deswegen zwei Bußgeldbescheide, so ist der zweite von vornherein unwirksam.

Im Urteil geht es ja um "Dauerparken" und einen zusammenhängenden Verstoß. Im Umkehrschluss müssten dann ja zwei unterschiedliche Verstöße und Bußgelde dem Grunde nach rechtens sein. Klugerweise hat das Ordnungsamt bei deinem Ticket ja auch ZWEI unterschiedliche Verstöße vermerkt.  Dagegen halten könnte man, dass du mit dem Fahrzeug aber nur einen Parkverstoß zur Zeit begehen kannst.

Betreibe da doch mal nähere Recherche zu (und bitte abschließend berichten:))).

Auf eine "allmächtige" Korrektheit des Handelns des Ordnungsamtes würde ich mich so adhoc nicht verlassen.

Hallo,

Das Parken auf dem Gehweg ist eindeutig, da gibt es keine zweite Meinung.

Dem ersten Bild zu urteilen würde ich auch die Enge der Straße bejahen.

Die 20€ Bußgeldvorschlag sind ebenfalls korrekt und werden wie folgt berechnet (Gott, hab ich das in der Ausbildung gehasst^^):

Parken auf Gehweg => 20€

Parken an engen Straßenstelle => 15€

Die Beträge werden aber nur zusammengerechnet, wenn es sich bei den Parkverstößen um Tatmehrheit handelt. Das ist hier nicht der Fall, es liegt Tateinheit vor (du hast ja nur einmal geparkt).

In diesem Fall zählt das höchste Bußgeld voll (20€) und alle anderen Bußgelder nur zur Hälfte (also in dem Fall noch 7,50€). Liegen jetzt alle Bußgelder zusammen im Anzeigenbereich (also insgesamt mehr als 60€, nehmen wir mal 65€ an), wird eine Anzeige erstellt, das heißt, es kommen zu dem Bußgeld noch 25€ Auslagen und Gebühren hinzu.

Liegt die Summe der Bußgelder aber UNTER der Anzeigengrenze, wird nur das höchste Bußgeld berechnet.

Also in deinem Fall konkret:

20+(15/2)=27,50€

27,50€ < 60€

=> Bußgeld = 20 €

(und über den Mist musste ich Prüfung schreiben -.-)

Das heißt bei einem Einspruch würde max. der 2. Tatbestand - Enge der Straße - fallengelassen. Das Bußgeld bleibt also bei 20€, du gewinnst nichts.

ich finde entweder sollte dann das absolute Halteverbot auf die ganze Straße ausgeweitet werden, oder das Parken sollte dort erlaubt sein.

Seh ich anders: Ein 2 rädriges KFZ hat ja genug Platz, auch ohne auf dem Gehweg zu parken. Wieso also ein Parkverbot aufstellen?

Parken auf dem Gehweg ist nun mal nicht erlaubt, Punkt. Dafür brauch ich kein zusätzliches Parkverbot.

Mit mir parkten natürlich auch noch andere Autos in dieser Straße, welche aber keinen Strafzettel bekommen haben ( oder Ihn schon entfernt haben, dass weiß ich natürlich nicht).

Ich geh mal davon aus, dass alle verwarnt wurden. Wäre schon sehr unüblich, nur ein Fahrzeug aufzuschreiben...

die eventuelle Willkür der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes unterstreichen

Liegt wie beschrieben nicht vor.

Kann mir hier jemand einen Rat geben ?

Jup, bezahle, aus der Nummer wirst du nicht rauskommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auf dem Gehweg stehst du eindeutig, das lässt sich nicht leugnen.

Über die enge Straßenstelle könnte man sich vielleicht streiten. Auf dem 3. Bild ist weiter vorn ein Auto auf der Straße zu sehen. Und nach meinem Augenmaß erscheint es mir breit genug. Aber das müßte man genau nachmessen, wenn du es auf einen Widerspruch ankommen lassen willst.

Doch schon allein wegen dem Gehweg solltest du es zahlen.

War doch günstig - da wurde ja nicht mal eine Behinderung angenommen.

Da kommt ein Kinderwagen nicht mehr vorbei.

Und auf der Fahrbahn darfst du parken - WENN die notwendige Durchfahrtsbreite, 3,05m , gewährleistet ist.