Ist es in der STVO zulässig, einen LED Stripe HINTER den Kühlergrill zu montieren,...

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Alle lichttechnischen Einrichtungen, die an einem Kfz montiert sind, müssen funktionieren. Das dürfen sie aber nur, wenn sie typgeprüft und somit zulassungsrechtlich erlaubt sind. Die LED- Stripes haben regelmäßig keine Betriebserlaubbis, sie erhalten keine Zulassung. Keine Genehmigung -> kein Betrieb am Kfz. Alleine das Anbringen, wenn auch etwas verdeckt hinter dem Kühlergrill, stellt laut TÜV- Vorgaben einen erheblichen Mangel am Kfz dar.

Du darfst es montieren - aber während der Fahrt und im öffentlichen Verkehrsraum nicht einschalten.

Wenn du dein Auto auf Deinem Grundstück (im Hof oder so) abstellst dürfen die LED leuchten. Aber sobald das Auto auf einem öffentlichen Parkplatz oder am Straßenrand stehen hast ist es tabu..

Zudem hat der TÜV was dagegen, wenn es die Funktion von wichtigen Teilen behindert (Zb. den Kühler).

hmmm... das ist schade, denn es sollte natürlich während der Fahrt an sein. Gibt es denn eine Begründung oder einen Auszug weshalb es während der Fahrt nicht an sein darf?

Der Kühler wird ja nicht behindert, da es sich hinten am Plastik vom Kühlergrill befindet. somit ist es nirgendwo im Wege.

@Literdose

Es gibt einen Einfachen und auch nachvollziehbaren Grund, die Signatur des Fahrzeug wird damit geändert, so das das ganze zu durchaus nicht ungefährlichen Irritaionen im Straßenverkehr führen kann.

An Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum sind grundsätzlich nur die Beleuchtungseinrichtungen erlaubt, die gem. StVZO auch vorgeschrieben sind. Das hat vor allem auch den Sinn, dass man bei Dunkelheit schon anhand der Beleuchtung erkennt, welche Art von Kfz einem entgegenkommt bzw. vor einem fährt, damit man sein eigenes Verhalten entsprechend einrichten kann, z.B. überholen, Fahrbahn überqueren usw.

das steht NICHT in der stvo sondern in der ZULASSUNGSORDNUNG stvzo. ich bin mir ziemlich sicher, dass der tüv sowas nicht mag: die dinger haben keine entsprechende zulassung für kfz.

Die StVO hat damit nichts zu tun, es ist imho die StVZO, nach der das verboten ist.