Verkauf bei Ebay Kleinanzeigen: Käufer hat Annahme verweigert!

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Heb den Versandbeleg auf und nehm das Paket wieder zu dir. Dann schreibst du der Dame, dass du das Paket gegen ein erneutes Überweisen der Versandkosten gerne wieder los schickst, alternativ liegt es bei dir zur Abholung bereit

dresanne  11.03.2015, 17:03

Genauso würde ich es auch machen.

fledermaus90 
Fragesteller
 15.09.2015, 17:48

Genau so habe ich es dann zum Schluss auch gemacht! Ich habe der Käuferin eine Frist von 2 Wochen gesetzt, mir die Versandkosten erneut zu überweisen oder das Paket bei mir abzuholen. Es tat sich nichts mehr. Nach ca. 3 Wochen kam dann eine böse Mail ich solle ihr das Geld zurück überweisen. Ich habe ihr dann mitgeteilt, dass ich den Betrag für die Versandkosten als tatsächliche Kosten hatte und daher nicht zurückerstatten kann und den Warenwert als Aufwandsentschädigung einbehalte, zumal ich beim Verkauf das Recht auf Widerruf ausgeschlossen habe. Ich habe ihr erneut die Möglichkeit eingeräumt, einen Termin zur Abholung zu vereinbaren oder die Versandkosten für einen neuen Versand anzuweisen. Seitdem habe ich nie wieder etwas von der Dame gehört. Der Vorfall liegt jetzt 6 Monate zurück und das Paket immer noch, wie von Hermes zurück erhalten, in meinem Kleiderschrank :)

Das ist eine heikle Angelegenheit. Ich würde das Paket annehmen und ihr den Restbetrag überweisen. Eine negative  Bewertung wird sie dir wohl so oder so geben. Kannst ja auch noch zusätzlich mit E-Bay selber Kontakt aufnehmen. Die haben ja auch geschultes Personal für Rechtsfragen.

Margita1881  11.03.2015, 15:13

Eine negative  Bewertung gibt es bei Ebay Kleinanzeigen nicht, sondern gar keine Bewertung

Es ist eigentlich ganz einfach: Ihr habt beide euren Teil des Kaufvertrags erfüllt: Sie hat gezahlt, du hast den Artikel abgeschickt. Damit ist die Geschichte abgeschlossen.

Wenn sie das Paket nun nicht mehr haben will und die Annahme verweigert, ist das ihre Sache, die dich nicht zu kümmern braucht. Ich würde, besonders bei Ihrem dümmlichen Verhalten hinsichtlich der Versandzeit und dem unsinnigen Gelaber hinsichtlich der Anzeige, nicht versuchen, ihr hinterherzurennen, um eine Möglichkeit zu erfahren, wie sie den Kaufpreis erstattet bekommen könnte. Darauf hat sie kein Anrecht, das wäre reine Kulanz von dir. Aber warum solltest du bei dieser Person kulant sein?

Erstmal hast du NICHTS falsch gemacht.

Nirgens steht, dass du innerhalb einer ganz bestimmten FRist die Ware versenden musst. Die übliche Formulierung lautet "angemessene Frist". Somit ist es kein Problem, noch dazu als privater Verkäufer, dass du einie Tage brauchst um ein Paket zu versenden.

Dass sie nun die Annahme verweigert ist im Grunde ehr IHR Problem als deins. Du bist deinen Pflichten nachgekommen. Du bist auch nicht verpflichtet ihr das Geld zurückzusenden, du hast ja deine Leistung als Verkäufer erfüllt.

Es gibt aus meiner sicht nur 2 Wege:

1) Wenn sie das Paket dennoch geschickt bekommen will soll sie dir gefälligst die erneuten Versandkosten zahlen oder sie kann sich die Ware bei dir abholen.

2) Wenn sie einen Kauf ablehnt (was eigentlich nicht wirklich möglich ist, wegen Rückgabe an private Verkäufer etc.) würde ich ihr höchstens die Kosten der Ware zurückschicken. Bei einem normalen Versandhändler würde dieser noch eine Bearbeitungspauschale abziehen (darauf könntest du ja großzügig verzichten).

TL;DR: Mach dir keine Gedanke, sie hat rechtlich nichts in der Hand!

1. Du kannst Päckchen und DHL-Pakete auch über Paketboxen bzw. eine Packstation verschicken - auch nachts um 3. Ob die Post selbst gerade auf hat oder nicht, ist dafür also unwichtig.

2. bei Hermes gibts auch das Hermespäckchen für 3,99. Wenn das nicht gerade Stiefel waren, sollte man die Schuhe auch in so ein Päckchen rein bekommen.

3. Für die Zukunft: Mit Käufern nicht diskutieren! Wenn ein Käufer anfängt zu diskutieren, frech wird und auch noch überzogene Forderungen stellt, wird der auf deine Argumente sowieso nicht eingehen. Es bringt absolut nix - außer daß du einen Stapel belehrender Mails um die Ohren gehauen kriegst. Einfach die Versanddaten mitteilen und danach nicht mehr auf Mails reagieren.

4. Du brauchst jetzt gar nichts machen, außer das Paket nebst Quittung aufzubewahren. Da die Tante die Schuhe bezahlt hat, muß sie dir sagen, was damit passieren soll. Du kannst der allerdings eine Frist setzen, bis wann du eine Antwort willst und danach vom Kaufvertrag zurücktreten.

5. Wenn du was erstattest, dann nur den Kaufpreis! Die Versandkosten sind aufgebraucht worden und können daher nicht erstattet werden.

6. das mit der Anzeige ist quark. So schnell nimmt die Polizei keine Anzeige auf und wenn die sich aufm Revier genauso benimmt, wie in den Mails, wirds von den Beamten ein entsprechendes Echo geben.Wenn du angezeigt wirst, gibts einen Brief von der Polizei nach Hause. Gibt es keinen Brief, gibt es auch keine Anzeige.

7. bei ebay kleinanzeigen kann es dir ohnehin egal sein, ob die da einen Aufstand macht oder nicht, weil sie dich nicht bewerten kann.