Verkäuferin will Tiere doch nicht mehr verkaufen trotz Anzahlung und vorheriger Einigung über Abholtag und Restzahlung. Gilt der Vertrag trotzdem? Rechtslage?

7 Antworten

Zur Rechtslage sind sich die Antworten ja alle einig; zur Durchsetzung Deines Rechts solltest Du einen Anwalt zu Hilfe nehmen. Vorher zu klärende Fragen:

1) Kannst Du, was Du geschrieben hast, auch beweisen (sowohl den Kauf als auch die Weigerung des Verkäufers)?

2) Willst Du die Katzen überhaupt noch haben, wenn Du sie erst in einem Jahr bekommst?

3) Wie wäre es mit "keine Katze" plus Schadensersatz für die getätigten Aufwendungen?

Hallo, ich würde auf den Vertrag bestehen. Ob das Kind weint oder sonstiges ist nicht Bestandteil des Vertrages.

Zudem kann sie ja auch Kitten für ihr Kind besorgen....

Liebe Grüße Rodium

Nachgeben musst du nicht. Du kannst auf Herausgabe klagen.

Aber was bringt es dir unterm Strich? 2 Katzen die dann wesentlich älter sind als jetzt und viel Lauferei.

Lasse dir das Geld zurück geben, fahre ins Tierheim und suche dir dort 2 Katzen aus.

Lass dir dein Geld zurück geben und such dir andere Katzen. Fahr mal ins Tierheim, da gibts Tausende davon. Und die werden ihren Vertrag erfüllen.

Logisch hast du einen gültigen Vertrag und klar bist du im Recht. Aber was bringt dir das?

Wenn sie auf stur stellst, dann müsstest du einen Prozess anstreben und bevor du den nicht gewonnen hast, bekommst du auch die Katzen nicht. Und sowas dauert sicher 12 Monate.

Bringt doch nix. Lern daraus, dass man eben ein Tier nicht bei Privatleuten kauft, sondern nur bei Züchtern und im Tierheim.

Also ich würde mal sagen Vertrag ist Vertrag. Entweder du bekommst das Tier oder du lässt dir die Anzahlung zurückgeben.

Grüße David

cg1967  11.03.2019, 03:55

Ich vermute, der Fragesteller will Katze und kein Geld. Obwohl letzteres die alle Nerven schonende Variante ist.