Autokauf - Anzahlung - Darf das Auto andersweitig verkauft werden?

6 Antworten

Hallo StyffMeister,

nicht nur ein Kaufvertrag ist bindend. Auch wenn die Anzahlung im Hinblick auf den Abschluss des Kaufvertrages erfolgte, sind beide an die getroffene Vereinbarung gebunden und das sagt das Bürgerliche Gesetzbuch dazu:

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§ 145 Bindung an den Antrag

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

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Schöne Grüße  
TheGrow

Wenn Du eine Anzahlung leistet machst Du idR schon einen schriftlichen Kaufvertrag über das Fahrzeug, darin verpflichtest Du dich das Fahrzeug zu dem vereinbarten Preis zu kaufen und vereinbarten Zeitpunkt abzuholen und der Verkäufer verpflichtet sich dir das Auto zu liefern.

Diesen Kaufvertrag am besten schriftlich und nicht mündlich tätigen.

Hallo, ich hätte hierzu eine "ähnliche" Frage.

Habe für einen Autokauf eine Anzahlung geleistet in der Höhe von EUR 1000,- (dies wurde natürlich auch schriftlich festgehalten, ohne weitere exakte Bedingungen zu erwähnen). Jedenfalls habe ich kurz vor der Restzahlung aufgrund mehrerer Fakten dem Verkäufer kontaktiert und mitgeteilt - das ich am Kauf eigentlich nicht mehr interessiert wäre (weil ich leider erst verspätet auf ein paar Nachteile, Begutachtungsplankete etc.) drauf gekommen bin.

Unabhängig dessen wurde dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt - dass dieser das Fzg gerne jemand anderen verkaufen kann (da es bekanntl. andere Interessenten gab) --> andernfalls ich natürlich das Fahrzeug kaufen würde, sollte er niemanden finden (da ich auch schon eine Anzahlung geleistet habe und dadurch grundsätzlich rechtlich gebunden wäre). Der Verkäufer hat mir 1 Tag später mitgeteilt, dass er das Fahrzeug an jemand Dritten veräußert zu habe.

Der Verkäufer weigert sich nunmehr die Anzahlung zurück zu überweisen - was für mich grundsätzlich völlig unverständlich ist. Der Vertrag ist nicht zustande gekommen !  Ich denke nunmehr an strafrechtliche Konsequenzen für den Verkäufer: wie zb. Betrug, Unterschlagung und dergleichen ? Wie seht ihr die Sache bzw. kennt jemand Rechtsurteile, §, mit welchen ich außergerichtlich argumentieren könnte, bevor ich das ganze einer Anwaltskanzlei übergeben muss.

Vielen Dank und LG Greeg16

Erst einmal gibt es überhaupt keinen Grund für eine Anzahlung. Es wird ein Kaufvertrag (schriftlich) gemacht und alles vereinbart was man möchte. An diesen haben sich dann beide Parteien zu halten.

Wenn Du einen Kaufvertrag hast, kann er es nicht anderweitig verkaufen!

Ja natürlich, unter Vorraussetzung eines Kaufvertrages!