Verkäufer will Artikel nicht versenden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Paul1x 
Fragesteller
 18.03.2021, 16:27

Hilfreichste Antwort bisher, danke für die Links.

Paul1x 
Fragesteller
 21.03.2021, 18:48

Vielen dank nochmals!

Die Links haben mit sehr weitergeholfen, der Verkäufer knickte letztendlich ein und schloss sein Minusgeschäft ordnungsgemäß ab.

Du kannst auf Erfüllung klagen und hast gute Chancen, die Klage zu gewinnen.

maria38000  18.03.2021, 16:38

Dann müsste es aber ein ziemlich teures Produkt sein, sonst wird die Klage wegen Geringfügigkeit abgewiesen.

Bitterkraut  18.03.2021, 16:42
@maria38000

Steht doch in der Frage. Sorry, steht im Link. 500 Euro.

Ratefuchs007  18.03.2021, 19:13
@maria38000
Dann müsste es aber ein ziemlich teures Produkt sein, sonst wird die Klage wegen Geringfügigkeit abgewiesen.

Wie kommst darauf, dass im Zivilrecht Klagen wegen Geringfügigkeit abgewiesen würden?

Eigentlich müsste der Verkäufer liefern, dazu ist er bei einem gültigen Kaufvertrag verpflichtet. Es sei denn, dass die Lieferung unmöglich geworden ist.

Dann ist der Verkäufer verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen und zwar unverzüglich, nachdem er erklärt hat, dass er nicht liefer kann oder will.

Klage ist nur sinnvoll, wenn es sich um einen teuren Kaufgegenstand handelt.

Aber du kannst den Fall bei ebay melden.

Bitterkraut  18.03.2021, 16:44

Eine Erklärung dass er nicht will reicht nicht, er hat den Vertrag zu erfüllen.

maria38000  18.03.2021, 16:53
@Bitterkraut

Natürlich - er ist verpflichtet. Aber in der Praxis passiert es öfter mal, dass jemand den Vertrag nicht erfüllt. Bei kleinen Geschäften hilft kein Anwalt oder Richter - wegen Geringfügigkeit. Aber bei ebay-Käufen kann man evtl. etwas bei ebay erreichen. Der Verkäufer scheint auch ein bisschen unerfahren zu sein.

Ratefuchs007  18.03.2021, 18:48
@maria38000
Bei kleinen Geschäften hilft kein Anwalt oder Richter - wegen Geringfügigkeit.

Es geht hier um Zivilrecht, und selbstverständlich helfen da sowohl Anwälte als auch Richter, weil der Unterlegene alles bezahlt.

Aber bei ebay-Käufen kann man evtl. etwas bei ebay erreichen.

eBay interessiert das nicht die Bohne, weil eBay nicht im geringsten am Kaufvertrag beteiligt ist.

Der Verkäufer scheint auch ein bisschen unerfahren zu sein.

Was spielt das für eine Rolle?

Bitterkraut  18.03.2021, 18:52
@maria38000

Ich glaub eher, dass du ein bisschen unerfahren bist, und von Dingen redest, von denen du zu wenig verstehst. Wir sind hier im Zivilrecht.

maria38000  18.03.2021, 20:04
@Ratefuchs007

Ebay kann Verkäufer wegen Regelverstoß sperren. Diese Aussicht bringt manche Verkäufer zur Einsicht. Ich fürchte aber, dass der Verkäufer den Artikel vielleicht anderweitig verkauft hat. Dann hat man zwei Verfahren am Hals.

Ich würde mir das Geld zurückzahlen lassen. Für Spielchen habe ich keine Zeit.

maria38000  18.03.2021, 20:15
@Bitterkraut

Das habe ich auch so nicht gemeint. Es ging darum das die Rückzahlung unverzüglich zu erfolgen hat - sofern man sich einig ist.

maria38000  18.03.2021, 20:29
@Ratefuchs007

Der Verkäufer hätte bei Ebay einen Mindestpreis einrichten können, wenn er mehr Geld haben will, eben mehr als 500. Daran hat er offensichtlich nicht gedacht.

maria38000  18.03.2021, 20:32
@Bitterkraut

Der Verkäufer hätte bei Ebay einen Mindestpreis einrichten können, wenn er mehr Geld haben will, eben mehr als 500. Daran hat er offensichtlich nicht gedacht.