Verkäufer will Artikel nicht versenden?
Guten Tag,
diese Frage stützt sich auf meine heute gestellte Frage: https://www.gutefrage.net/frage/verkaeufer-will-dass-ich-storniere
Und zwar hat der Verkäufer mir mitgeteilt, dass wenn ich den Kauf nicht storniere, er die Sache als geklärt ansieht und das Produkt nicht versenden wird.
Ich wollte gerne wissen, was ich jetzt tun kann, um an mein gekauftes und bezahltes Produkt zu kommen?
Ich verstehe die missgünstige Lage des Verkäufers, aber wie jemand unter meiner letzten Frage so schön formuliert hat: Dann soll er eben so inserieren, dass er auch Gewinn an dem Produkt macht. Dass das nicht der Fall ist, sehe ich nach wie vor nicht als mein Problem.
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
3 Antworten
Klicken - lesen - handeln:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
http://resolutioncenter.ebay.de/
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Hilfreichste Antwort bisher, danke für die Links.
Vielen dank nochmals!
Die Links haben mit sehr weitergeholfen, der Verkäufer knickte letztendlich ein und schloss sein Minusgeschäft ordnungsgemäß ab.
Du kannst auf Erfüllung klagen und hast gute Chancen, die Klage zu gewinnen.
Steht doch in der Frage. Sorry, steht im Link. 500 Euro.
Wo?
Dann müsste es aber ein ziemlich teures Produkt sein, sonst wird die Klage wegen Geringfügigkeit abgewiesen.
Wie kommst darauf, dass im Zivilrecht Klagen wegen Geringfügigkeit abgewiesen würden?
Eigentlich müsste der Verkäufer liefern, dazu ist er bei einem gültigen Kaufvertrag verpflichtet. Es sei denn, dass die Lieferung unmöglich geworden ist.
Dann ist der Verkäufer verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen und zwar unverzüglich, nachdem er erklärt hat, dass er nicht liefer kann oder will.
Klage ist nur sinnvoll, wenn es sich um einen teuren Kaufgegenstand handelt.
Aber du kannst den Fall bei ebay melden.
Eine Erklärung dass er nicht will reicht nicht, er hat den Vertrag zu erfüllen.
Natürlich - er ist verpflichtet. Aber in der Praxis passiert es öfter mal, dass jemand den Vertrag nicht erfüllt. Bei kleinen Geschäften hilft kein Anwalt oder Richter - wegen Geringfügigkeit. Aber bei ebay-Käufen kann man evtl. etwas bei ebay erreichen. Der Verkäufer scheint auch ein bisschen unerfahren zu sein.
Bei kleinen Geschäften hilft kein Anwalt oder Richter - wegen Geringfügigkeit.
Es geht hier um Zivilrecht, und selbstverständlich helfen da sowohl Anwälte als auch Richter, weil der Unterlegene alles bezahlt.
Aber bei ebay-Käufen kann man evtl. etwas bei ebay erreichen.
eBay interessiert das nicht die Bohne, weil eBay nicht im geringsten am Kaufvertrag beteiligt ist.
Der Verkäufer scheint auch ein bisschen unerfahren zu sein.
Was spielt das für eine Rolle?
Ich glaub eher, dass du ein bisschen unerfahren bist, und von Dingen redest, von denen du zu wenig verstehst. Wir sind hier im Zivilrecht.
Ebay kann Verkäufer wegen Regelverstoß sperren. Diese Aussicht bringt manche Verkäufer zur Einsicht. Ich fürchte aber, dass der Verkäufer den Artikel vielleicht anderweitig verkauft hat. Dann hat man zwei Verfahren am Hals.
Ich würde mir das Geld zurückzahlen lassen. Für Spielchen habe ich keine Zeit.
Das habe ich auch so nicht gemeint. Es ging darum das die Rückzahlung unverzüglich zu erfolgen hat - sofern man sich einig ist.
Der Verkäufer hätte bei Ebay einen Mindestpreis einrichten können, wenn er mehr Geld haben will, eben mehr als 500. Daran hat er offensichtlich nicht gedacht.
Der Verkäufer hätte bei Ebay einen Mindestpreis einrichten können, wenn er mehr Geld haben will, eben mehr als 500. Daran hat er offensichtlich nicht gedacht.
Sein Problem.
Dann müsste es aber ein ziemlich teures Produkt sein, sonst wird die Klage wegen Geringfügigkeit abgewiesen.