Kaufvertrag ( Pachtgarten) mit losem Inhaltsanhang ohne Notarbegl. gültig?

4 Antworten

Dieser Vertrag ist eigentlich gar keiner, ist mehr eine grobe Inhaltsliste mit zwei seiten, lose ohne Angabe Seite 1/2 usw mit geschätzten Preisen, sehr ungenaue Liste, von mir aber unterschrieben.

Der Vertrag ist ein Vertrag, du hast ihn sogar unterschrieben!

Ein Vertrag ist auch ohne Notar gültig - sonst würdest du mit jedem Kaufvertrag über ein Brot vom Bäcker zum Notar müssen.

 

Bitte das hilft mir nicht weiter. Ich frage ja nur weil der Verkäufer sich nicht an den Vertrag hällt und aus seinen geforderten 2 Verträgen diese einzelsummen nun addiert hat und sich damit anscheinend bereichern möchte. Das ist doch unfahr! 

Ein Vertrag ist auch ohne Notar gültig

Der über ein Brot ja - der über ein Grundstück NEIN oder nur dann,
wenn die Eintragung in das Grundbuch erfolgt ist !!!

Gruß Michael

Hallo Mandy,

hier wird dir keiner so helfen können, dass du bis zum Gang zum Anwalt ruhiger schlafen kannst.

Das Ganze liest sich wie eine Räuberpistole.

Ein Pachtvertrag ist kein Kaufvertrag und durfte der Pächter den Garten eines anderen denn so ohne weiteres an dich weiterverpachten?

Auf keinen Fall ist er wie von dir genannt der "Verkäufer" des Grundstücks.

Um überhaupt eine Aussage treffen zu können, müsste man den genauen Wortlaut im kompletten Zusammenhang kennen.

Denn so wie du es erklärt hast, wird das mit den Teilsummen und mit dem Abziehen und Aufaddieren nicht klar.

Viele Grüße

Michael


^^ Geht es hier um die Übernahme eines Pachtgartens innerhalb einer Kleingartenanlage oder tatsächlich um einen Kaufvertrag? 

Ein Kaufvertrag eines Grundstückes bedarf zwingend der notariellen Beurkundung, sonst wirst du nie Eigentümer, oder ist das dein erster Vertrag? Dann kommt es auf den Inhalt dieses notariell beglaubigten Vertrages an, den dort genannten Betrag musst du auf jeden Fall bezahlen.  Ich würde dir fast einen Anwalt empfehlen, wenn das nicht nach Steuerbetrug riechen würde. :O. 

Wie sieht Vertrag 2 aus? Hat der Verkäufer unterschrieben? Wie ist die Fälligkeit vereinbart? Leistung- Gegenleistung? 

Könntest du auf Erfüllung des notariellen Kaufvertrages bestehen und eine "besenreine" Übergabe verlangen? Dann soll er seine Sachen abholen. Oder hast du bereits mehr gezahlt als im Kaufvertrag vereinbart? 

 

Hallo, ja es handelt such um Übernahme eines Pachtgartens in einem wochenendgsrtenverein, ( kein KGV) auf privatem Pachtgrund. Das grundstück wird also nur  gepachtet. Ich vergass zu erwähnen das die Verkäufer eigentlich nur Nutzer sind mit uneingeschränktem Recht zur Nutzung und Bewirtschaftung des Gartens. Der Pächter ist der Vorbesitzer. Er hat mit meinem Verkäufer ein Nuntzungsvertrag abgeschlossen. Da steht nicht drin das der Nutzer auch den Garten ohne zustimmung des Pächters verkaufen darf.

Ich habe gekesen das bei Immobilienkäufen ein Notar anwesend sein muss, zumindest ein Grundbucheintrag. Beides fehlt. Nur die Grundsteuer durfte ich schon überweisen. 

Der Vertrag 2 , also die Liste hat keine Adresse oder Namen , absolut formlos, oben steht die "Verkaufsausstellung Gartenzubehör" und drunter Verkaussumme, Anzahlung und Restzahlung. Diese  per Überweisung. Keine Angaben zu Fristen wann und wieviel. Dann kommt das inventar, alles nur in Stichpunkten sehr grob aufgelistet. 

Auf dem zweiten Blatt wurde von dem Verkäufer und mir mit Datum Unterschrieben. Könnte man auch fälschen , ich meine meine Unzerschrift. Zu leistung Gegenle istung, übergabe steht gar nichts, wie gesagt ist so ne Art Inventarliste mit sehr grob geschätzten Preisen.  

Was meinen Sie sind  diese Verträge gültig.?  Würde mir wirklich sehr helfen. Zum Anwalt gehe ich nächste Woche, möchte nur bis dahin etwas ruhiger schlafen:-)

Vielen Dank!

@Mandy791

Du verwirrst mich immer mehr ;-). Es gibt einen Eigentümer und einen Pächter. Innerhalb des Vereins dann mit schriftlichem Pachtvertrag. Verkaufen geht hier überhaupt nicht. Wenn der Pächter jemand Drittes den Garten nutzen lässt, hat dieser keine Rechte. Du kannst mit demjenigen der berechtigt ist einen Pachtvertrag abzuschließen,-  das kann der Eigentümer sein oder der Pächter- , einen neuen Pachtvertrag abschließen. Damit übernimmst du die Rechte und Pflichten eines Pächters, musst die vermutlich vorhandene  Satzung des Vereins erfüllen und musst eine regelmäßige jährliche/ oder monatliche Pacht an wen auch immer bezahlen.  Landwirtschaftliche BG Beiträge oder Kammerbeiträge sind vom Pächter zu zahlen, Grundsteuer ist eine Eigentümerschuld und kann auf den Pächter umgelegt werden. Dafür würde ich mir aber eine Kopie des Einheitswertbescheids verlangen. Für einen PAC benötigst du keinen Notar und keinen Grundbuchauszug, sondern nur die Sicherheit, dass du mit dem richtigen Vertragspartner handelst. Der Eigentümer ist hier immer die bessere Option. Von dem Grundstück wirst du kein Eigentümer und es gibt keine Verkäufer. Das wäre mal Grund und Boden.

Kommen wir zum Inventar. Hier kann es sich um einen gültigen Kaufvertrag handeln, kannst du mit EBay vergleichen. Ich biete dir etwas an, du akzeptierst und es kommt ein Vertrag zu Stande. Mit der Zahlung gehen das Inventar in dein Eigentum und der Verkäufer hat Recht auf Erfüllung. 

wir sind nicht in Griechenland !

derlei Verkäufe müssen im Grundbuch stehen, hinterlegt werden