Möbel doppelte Lieferzeit - Rücktritt vom Vertrag möglich?

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Das sagt die Verbraucherzentrale dazu:

Liefert der Händler die bestellten Möbel nicht zur vereinbarten Zeit, setzen Sie ihm auf jeden Fall schriftlich eine Nachfrist. Auch wenn die Fristsetzung einmal aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich sein sollte, brauchen Sie sich dann nicht mit dem Händler über diesen Punkt nicht zu streiten.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/moebelkauf-verzoegerte-lieferung-beim-moebelkauf-5427

Was steht denn in den AGB's welche ihr (nehme ich mal an) akzeptiert habt? Von diesen hängt das weitere Vorgehen ab.

Auf jeden Fall müsste man dies schriftlich anzeigen und eine Frist setzten.

In den AGBs steht da gar nichts zu. Bringt es denn was noch eine Frist zu setzen, wir haben eine Mail bekommen in der steht, dass die Lieferung erst Ende Juni kommt.