Kleinkind kauft etwas im Internet?

13 Antworten

Der Vertrag ist per se nichtig, weil das Kleinkind nicht geschäftsfähig ist und dementsprechend keine Willenserklärung abgeben kann. Allerdings kann ein Kleinkind theoretisch als Erklärungsbote für Mama und Papa fungieren... dementsprechend müssten Mama und Papa hier nachweisen, dass ebendies nicht der Fall war.

Einen online Kauf kannst du allerdings per se 14 Tage widerrufen soweit ich weiß, also stellt sich die Frage hier in der Praxis nicht unbedingt.
Wobei es natürlich auch tendentiell unwahrscheinlich ist, dass ein Kind dieses Alters wirklich was bestellen kann.

Von einem Experten bestätigt

Das kann nicht passieren, reine Theorie. Denn mit einem Klick ist der Kauf noch lange nicht getan. Selbst wenn ein Elternteil bereits angemeldet war. Es sei denn, Mutti wollte gerade auf Kaufabschluß drücken. Und in diesem Fall wäre es auch nicht schlimm.

Ein Kaufvertrag, der im Fernabsatz geschlossen wurde, also per Internet oder Telefon, kann (bis auf wenige Ausnahmen) von einem Verbraucher grundsätzlich immer binnen 14 Tagen widerrufen werden, ohne Angabe von Gründen. Das gilt also natürlich auch dann, wenn das Kind versehentlich einen Kauf getätigt hat.

Abgesehen davon wäre es aber sehr unverantwortlich, einem Kind ein Gerät zum spielen zu geben, mit dem es im Namen der Eltern Käufe tätigen oder sonstwie Schaden anrichten kann. Ich würde ein Kind niemals mit meinem Handy spielen lassen, entweder wird ein eigenes Gerät (Handy oder Tablet) für diesen Zweck angeschafft mit dem die Kinder dann gelegentlich spielen dürfen, oder es gibt eben anderes Spielzeug.

Die Eltern müssen es tatsächlich bezahlen, weil sie dem Kind vollen Zugang zu diesen hinterlegten Zahldaten gegeben haben. (Sofern das Kind in dem Alter das überhaupt hinbekommt). Das gilt als Zustimmung des Elternteils diese Zahlungsoption zu nutzen und ist ein "Freifahrtschein"

Wie soll das denn funktionieren?

Um etwas online zu kaufen brauchts idR mehr als einen einzigen Klick.

Weiterhin könnten die Eltern garnicht nachweisen das nicht sie irgendwelchen Dingen zugestimmt haben sondern das kleine Kind herumgeklickt hat.