Dürfte ein Gericht beide Siamesische Zwillinge ins Gefängnis stecken wenn einer von ihnen eine Straftat begeht wofür es eine Gefängnis Strafe gibt?

4 Antworten

Das Gericht hat grundsätzlich im Grunde immer alle Rechte aufgrund Artikel 97 GG.

Gesetzlich dürfen diese aber medezinisch nicht getrennt werden.

Dem Gesetz nach könnte das Gericht nur den Täter bestrafen.
Wenn sich der Täter nicht feststellen lässt, dann sind beide dem Gesetz nach freizusprechen.

Zwillings-DNA Mutmaßliche KaDeWe-Einbrecher sind frei
https://www.welt.de/vermischtes/article3398740/Mutmassliche-KaDeWe-Einbrecher-sind-frei.html

Interessant ist auch wenn einer ein Verbrechen plant, dann ausführt und der andere zeigt es als Mitwisser nicht an.

Dann könnte man ja einerseits denken, dass beide dann für die weniger strafbare Tat zu verurteilen wären.
Aber auch das ist nach dem Gesetz nicht machbar, weil man nur für eine Tat bestraft werden kann, die man auch begangen hat und der Staat muss beweisen wer es war.

Jep, die KaDeWe Jungs wollte ich auch als Beispiel anführen. Ohne eindeutige Schuld keine Verurteilung.

Allerdings gibt es auch gemeinschaftlich begangene Straftaten. In dem Fall würde das sicher interessant werden.

Nein das darf das Gericht nicht, da sie als zwei unterschiedliche Menschen gelten, sprich zwei Identitäten, und daher das in der Verfassung (Art. 1) festgehaltene Recht der Unantastabrkeit der eigenen Würde sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit (in Bezug auf die gerichtlich anordnende Trennung der beiden) genießen.

Nein. Ein erwiesenermaßen unschuldiger Mensch darf nicht eingesperrt werden. Wahrscheinlich läge ein Fall der Haftunfähigkeit für den Täter vor.

Interessante Frage, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass der eine Teil für Schuld erklärt wird und der andere Teil freigesprochen. Die Mittäterschaft kann doch hier sehr eindeutig bejaht werden. Sollte natürlich der eine Teil sich so extrem gegen den anderen wären, ist es es sicherlich eine interessante Frage, die wohl auch die Gerichte beschäftigen würde.

Von Vorne angefangen ist es rechtlich gesehen keine Polygamie. Die Zwillinge haben ja auch nicht zwei Ausweise oder zwei Arbeitsplätze oder zwei Versicherungen. Somit ist es EINE Person. So weit meine Einschätzung. Leider finde ich keine Gerichtsurteile, werde mich aber demnächst genauer erkundigen, da ich auf so eine Fallstellung nie gekommen wäre. Interessant was sich manche so einfallen lassen. 

Rechtsanwalt?