Was gilt, wenn ein Anwalt falsch berät?
Nehmen wir an, jemand befragt einen Anwalt, ob ein gewisser Sachverhalt eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist. Dieser beruhigt den Klienten, alles sei in Ordnung. Daraufhin begeht jener die Tat und bekommt Probleme. Wie sieht das rechtlich aus?
4 Antworten
Dann liegt ein (wahrscheinlich unvermeidbarer) Verbotsirrtum vor. Der Täter handelt ohne Schuld.
Zivilrechtlich muss der Anwalt für den eventuell entstandenen Schaden haften.
Er scheint Recht zu haben. Ich habe durch seine Antwort mal etwas suchen können:
http://dejure.org/gesetze/StGB/17.html
Es liegt kein Verbotsirrtum vor, da der Täter noch immer weiß, dass er Unrecht tut (auch wenn er glaubt, es sei nur eine Ordnungswidrigkeit). Ihm muss nicht bewusst sein, dass er eine Straftat begeht. Vgl BGH, Urt. v. 30.05.2008 1 StR 166/07
Für die Unrechtseinsicht ist bereits ausreichend das Bewusstsein eines Verstoßes gegen die Rechtsordnung (BGHR StGB § 17 Unrechtsbewusstsein 1; Bornkamm aaO § 16 Rdn. 19). In einem Verbotsirrtum handelt ein Täter also nur dann, wenn ihm die Einsicht fehlt, dass sein Tun gegen die durch verbindliches Recht erkennbare Wertordnung verstößt (Fischer, StGB 55. Aufl. § 17 Rdn. 3 m.w.N.). Ob der Täter glaubt, straf-, öffentlich- oder zivilrechtliche Normen zu verletzen, hat hingegen grundsätzlich keine Bedeutung
Da hast du Recht. Ich habe freilich vorausgesetzt, dass der Täter zumindest Zweifel daran hat, tatsächlich gegen die Wertordnung zu verstoßen und sich vom Rechtsanwalt deshalb "absichern" lassen will. Jedenfalls ist das Befragen eines Rechtsanwalts das Musterbeispiel für die Unvermeidbarkeit.
Aus der bloßen Befragung ergibt sich nicht, dass der Mandant unsicher war, das hängt stark vom Sachverhalt ab. Musterbeispiel eines vermeidbaren Verbotsirrtums ist der Gutachteranwalt, der Gutachten über Werke erstellt, ob diese aufgrund der Gewaltdarstellungen verboten sind. Da kann es durchaus mal zu verschiedenen Ergebnissen kommen, der Mandant unterliegt aber in der Regel einem unvermeidbaren Verbotsirrtum, mit dem die Gutachter sogar werben.
Das muss man beweisen können, d. h. Du musst es schriftlich haben. Allerdings wird kein Anwalt so dumm sein, dir so einen Freibrief auszustellen. Generell kann man Fehler bei dieser Art Berufe kaum beweisen. Anwälte, Ärzte, Sozialberatung, da hat man als Klient oder Patient kaum eine Chance, eventuell mit einem (haha, Ironie) guten Anwalt.
Und wenn es erfolgreich ist würde sowas vermutlich die Berufshaftpflicht-Versicherung bezahlen.
So wie überall anders auch: Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschberatung haftet der Anwalt für dir entstandene Schäden (bzw. seine Versicherung). Er ist aber weiß Gott nicht Schuld, wenn du eine Straftat begehst.
…auch, wenn er verlautbarte, etwas sei keine Straftat?
auch dann bist Du selbst schuldig geworden....
Rechtsanwälte legen doch nicht die Gesetze fest.
Wie soll ein normaler Mensch aber wissen, dass etwas nicht erlaubt ist, wenn der Experte, dem man vertraut, sagt, es sei nicht verboten?
...ob ein gewisser Sachverhalt eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist.
Beides ist nicht erlaubt.
Ließ doch bitte vollständig.
Dieser beruhigt den Klienten, alles sei in Ordnung.
Ein guter Anwalt würde sich nie so festlegen.
Bist Du da sicher?? Der RA stellt doch keinen Persilschein aus.