wann verjährt eine straftat von einem jugendlichen?

3 Antworten

Die Länge der Verfolgungsverjährung hängt von dem Höchstmaß der Strafe ab, mit der das Gesetz den erfüllten Tatbestand bedroht. Diese Fristen sind in $ 78 StGB geregelt.

Die Vollstreckungsverjährung, also die Frist, nach deren Ablauf eine Strafe oder Maßnahme nicht mehr vollstreckt werden darf, hängt von der Höhe des ausgeurteilten Strafmaßes ab. Sie ist § 79 StGB geregelt.

also die höchststrafe im jugendstrafrecht beträgt 5 jahre (mord nicht mit eingerechnet) ist die tat dann nach 5 jahren verjährt? also die verfolgungsverjährung (oder richtet sich die dauer der verfolgung nach dem höchstmaß des erwachsenenstrafrechts)

@juristerei123

oder richtet sich die dauer der verfolgung nach dem höchstmaß des erwachsenenstrafrechts

So ist es.

Dazu aus dem Jugendgerichtsgesetz (dem "Strafgesetzbuch" für Jugendliche und Heranwachsende):

§ 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts.

@JotEs

Ergänzung:

Es gilt aber auch:

§ 18 Dauer der Jugendstrafe
(1) Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.

Die Verfolgungsverjährungsfrist für eine Jugendstraftat beträgt also in der Regel fünf Jahre, denn diese Frist sieht das StGB für Straftaten vor, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht sind. In den Ausnahmefällen, die in der oben zitierten Vorschrift genannt werden, beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist hingegen zehn Jahre.

@JotEs

und wie sieht das aus kann eine tat bzw. ihre verjährung auch ruhen?? bsp. sexueller missbrauch von kindern? also quasi das die tat erst bei vollendung des 23 lebensjahres des opfers (ich glaube die verjährung ruht bis 18 ?!?) angenommen der täter war zur tatzeit 17 kann er dann noch mit 40 belangt werden?

Dazu muss der Jugendliche erst einmal verurteilt worden sein. Im Jugendstrafrecht gibt es maximal 10 Jahre Haft. Angenommen der verurteilte Straftäter flieht gleich nach der Urteilsverkündung dann tritt nach §79 Verjährung ein, bei 10 Jahren Haft wären das 20 Jahre.

achso ich meinte eigentlich die verfolgungsverjährung aber danke :D

@juristerei123

Wenn bereits eine Verurteilung stattgefunden hat (und so klingt es in deiner Frage an), dann ist die Verfolgungsverjährung irrelevant. Dann erlangt die Vollstreckungsverjährung Bedeutung, das ist der Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Strafe nicht mehr vollstreckt werden darf. Diese ist, wie Christkind2012 richtig schrieb, in $ 79 StGB geregelt.

@JotEs

ich glaube dann hab ich die frage unglücklich formuliert sry^^ verräts du mir denn wie das bei der verfolgungsverjährung aussieht? :D

Es zählt immer der Zeitpunkt der Tat .. aber 7 Jahre später ? Is doch Schwachsinn dann isses mit der Erziehung eh gelaufen .. Normal verjährt sowas nach 2 jahren vill auch 3 aber mehr nicht ...

gilt das auch für verbrechen? (z.B. vergewaltigung oder todschlag??)