Straftat mit 13, Anzeige mit 14, Ist man Strafmündig?

6 Antworten

Nein da man beim Zeitpunkt des Verbrechens noch nicht strafmündig war. Dieses Gesetz gibt es schon seit der französischen Revolution

Nabend,

gemäß §19 StGB ist strafunmündig, wer

bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Daher kann derjenige, der eine Straftat mit 13 begangen hat, nicht mit 14 angezeigt und bestraft werden.

Gruß

Yaffe

Nicht strafmündig. Entscheidend ist das Alter bei Tatbegehung.

Ein 60-jähriger der mit 16 einen Mord begangen hat, kann auch nur nach Jugendstrafrecht verurteilt werden (10 Jahre).

mit 14 ist man noch nicht komplett strafmündig aber abgesehen davor würde ihn keine strafe erwarten, da er bei der tat noch 13 war 

Ausser bei Diebstahl die Rückerstattung des Diebesguts oder?

@DDD777

ja würde sinn machen :)

@Laurus7

Die Schadenwiedergutmachung kann auch von nicht Strafmündigen gefordert werden.

@DDD777

Das ist die zivilrechtliche Seite. Deliktfähigkeit laut BGB beginnt generell mit 7.

§ 823 BGB u.a.

@kevin1905

ja aber das is ja was anderes ... es ging ja um Strafmündigkeit...

Es gilt gesetzlich der Zeitpunkt zu dem die Tat verübt wurde.