Kommt man direkt ins Gefängnis, wenn man eine Straftat begeht, die Gefängnis tauglich ist, ABER man NICHT vorbestraft ist oder bekommt man Bewährung?

7 Antworten

Hallo AlCapone106,

wann und in welchen Fällen die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann regelt der folgende Paragraph:

§ 56 StGB - Strafaussetzung
(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.
(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre NICHT übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.
(3) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet.
(4) Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Strafe beschränkt werden. Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.

Ich denke der Gesetzestext ist auch für einen juristischen Laien gut zu verstehen.

Im Klartext: Bei Verurteilungen bis zu zwei Jahren ist eine Bewährungsstrafe möglich, darüber hinaus nicht.

Das schließt wiederum bei Straftaten, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 oder mehr Jahre vorsieht, eine Bewährungsstrafe aus.

Schöne Grüße
TheGrow

Kleine Anmerkung: Es ist wahrscheinlicher, dass § 21 JGG einschlägig ist, da wir wohl im Jugendstrafrecht unterwegs sind. ln der Sache dürfte dies allerdings keinen großen Unterschied machen.

Gegenfrage: Bekommt ein Mörder Bewährung?

Viele Dinge entscheiden darüber, ob eine Straftat bewährungsfähig ist. Z.B.:

  • Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht
  • Verbrechen oder Vergehen
  • Bei Gefängnisstrafen über einem Jahr ist die Möglichkeit, diese zur Bewährung auszusetzen, an weitere Bedingungen geknüpft
  • Ersttäter oder nicht

Letztendlich entscheidet das ein Richter. Niemand hier weiß im Voraus, wie ein Richter urteilt.

Bei einer verhangenen Strafe bis zwei Jahre Haft ist Bewährung bei dir sehr wahrscheinlich. Bei einer Strafe über zwei Jahre hingegen gibt es keine Möglichkeit diese auf Bewährung auszusetzen.

Wenn die Sache so gelaufen ist, wie du weiter unten geschildert hast, dann hast du wohl nichts zu befürchten. In Betracht kommt allenfalls eine Bedrohung (§ 241 StGB). Ob diese vorliegt, hängt vom genauen Wortlaut deiner Aussage ab.

Selbst wenn du dich strafbar gemacht haben solltest, handelt es sich um kein Delikt, weswegen die Polizei dich zu Hause abholt und sofort mitnimmt. Der Strafrahmen ist sehr gering (bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe). Bei nicht vorbestraften Personen dürfte eine Bedrohung im Regelfall damit gar nicht angeklagt, sondern das Verfahren eingestellt werden. Auch im Fall einer Anklage kommen wohl maximal ein paar Sozialstunden auf dich zu.

Das hängt ganz von der Straftat und den Umständen ab. Auch ohne Vorstrafenregister könntest Du in den Knast wandern. Jenachdem wie der Richter die Schwere der Tat bewertet. Das kann Dir sicher auch ein Anwalt genauer erklären.