Verjährt ein Deckel in einer Gaststätte?

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Drei Jahre, beginnend mit dem letzten Tag des Jahres, in dem die Forderung/Schuld entstand. Mahnungen verlängern die Verjährung nicht. Verhandlungen über den Anspruch dagegen schon.

Falls die Schulden also von 2013 sind, sind sie seit dem 1.1.2017 verjährt, falls vorher die Justiz nicht eingeschaltet und nicht darüber verhandelt wurde.

Es wurde schriftlich bzw Postalisch nichts verhandelt oder sowas, es ging immer nur über Facebook oder sowas, das gefragt wurde was mit dem Geld ist ...

Unabhängig davon, dass man Leistungen, die man in Anspruch nimmt, auch bezahlen sollte:

- ein ,,Deckel" ist ohne Unterschrift sicher auch kein Vertrag noch eine Rechnung.
- wäre es ein Vertrag/eine Rechnung, gilt eine Verjährung von drei Jahren, also am 1.1.17 wäre die Rechnung verjährt. Bis zu diesem Termin hätte der Gläubiger den Betrag gerichtlich (d.h. mindestens mit einem gerichtlichen Mahnbescheid) anmahnen müssen.

Zu guter letzt musste Sie eine fast 3 Monatige Haftstrafe absitzen weil sie eine Rechnung nicht zahlen konnte, dies aber durch die umstände eigegangen ist

Und das ist schon mal völliger Quatsch. Wegen Schulden kommt niemand ins Gefängnis. Und Schulden lassen sich nicht durch Gefängnis absitzen.

Entweder, da sind noch ganz andere Dinge vorgefallen (Betrug o.ä.) oder dir wird hier ein Bär aufgebunden.

Ansonsten hat odine natürlich völlig Recht. Das ganze ist verjährt, wenn es nie Teilzahlungen oder Schuldeingeständnisse oder gerichtliche Schritte gab. Und damit ist es nicht mehr einklagbar. Wenn man denn überhaupt jemals einen Deckel einer Person zuverlässig zuordnen könnte.

Schulden, die angemahnt wurden, müssen gezahlt werden...

>es Stapelte sich also eine gewisse Menge an auf dem Deckel.<

Und?? Wer kein Geld hat, kann nichts konsumieren.

Ich wollte damit sagen das sich auf dem deckel was angesammelt hatte.

die Frage ist: steht ihr Name und ihre Unterschrift drauf?

seitdem keine Aufforderung zur Zahlung erfolgt; 

das dürfte der Geschichte angehören

Also ich glaube sie hat schriftlich noch nie eine Aufforderung bekommen, das ging immer nur über Facebook, und Name kann ich nicht genau beantworten Sie hat einen Spitznamen unter dem Sie bekannt war ich würde fast sagen der steht auch auf dem Deckel, was ich wohl weiss, der Deckel lag immer hinter dem Tresen, also nicht unter dem Glas

@DTS1999

FB ist uninteressant, wurde der Betrag mittels Mahnbescheid eingefordert? da ist sie 30 Jahre in der Pflicht

@peterobm

Nein, nichts schriftliches, es kam per FB auch mal eine Art "Drohung" ich schicke dir den und den vorbei der wäre ganz umgänglich aber das ist ja nur FB

@peterobm

Fast korrekt, jedoch ist man nur mit Vollstreckungsbescheid "30 Jahre in der Pflicht". Ein einfacher Mahnbescheid ist keine vollstreckbare Urkunde und fällt somit nicht unter den § 197 BGB.

@thomasghornauer

Wobei ein Mahnbescheid min. 6 Monate hemmt und die wären dann noch nicht um. ;-)