Bürofläche/ Lagerhalle in Bar umbauen?

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Eine Nutzungsänderung stellt eine Änderung der s e i t h e r i g e n Nutzung dar und ist genehmigungspflichtig. Solche Änderungen sind grundsätzlich vom Amt zu genehmigen außer es stehen Interessen der Bürger oder der Kommune entgegen. In einem Wohngebiet muss dies nicht genehmigt werden, in einem Industriegebiet kann die Genehmigung nicht versagt werden. Dann gibt es noch das Mischgebiet (Wohn und Geschäftsbetrieb). In diesem Gebiet, sowie in reinem Wohngebiet, gibt es strenge Auflagen, weiter kann auch der Nachbar eines Wohnhauses Einspruch einlegen. Dies hat meistens langwierige Entscheidungen des Amtes und Einsprüche der betroffenen Parteien zur Folge und ist nur empfehlenswert, wenn man sich vorher mit den Nachbarn geeinigt hat um Kosten und evtl. langwierige Prozesse sich zu ersparen.

Beim Umbau müssen die entsprechenden Voraussetzungen für eine Gaststättenkonzession eingehalten werden. Es k a n n sein dass dies länderverschieden ist und auch die Ansprüche der Ämter sind total unterschiedlich. In einer Kommune wird heute bereits eine Lüftung über Dach verlangt, in der anderen braucht man lediglich eine normale Abluftanlage. Hierzu gibt es jedoch von der Gemeinde bzw.des entsprechenden Amtes Vorgaben. Es ist äüßerst ratsam sich v o r h e r mit dem entsprechendem Mitarbeiter des Bauamtes zusammenzusetzen um diese Vorgaben abzusprechen. Vorgaben sind z.B. wie schon erwähnt die Lüftungsanlage, die Toiletten, abgegebene und zubereitete Speisen, Personalraum, Personaltoilette, Bierkühlung und Lagerung der zu verkaufenden Lebensmittel und Getränke. Eine Auskunftspflicht der entsprechenden Ämter besteht, und die Auflagen sind auf j e d e n F a l l zu erfüllen.

Frag beim zuständigen Amt bzw. der zuständigen Stadt nach einem bebauungsplan. Dort wird festgelegt welches Gebiet wie und womit bebaut werden darf z.B. eine Wohngegend nur mit Spitzdächern. Da könntest du eventuell nachfragen ob das Gebiet in dem dein Mietobjekt steht auch für eine Bar geeignet ist.

Ich hoffe du verstehst worauf ich hinauswill und was ich zu vermitteln versuche. :)

Hallo Shecky11, Du musst eine Nutzungsänderung beantragen. Das ist vom Umfang her mit einer Baugenehmigung zu vergleichen. Das kann jedoch in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. Dazu gehört eine Vorhabensbeschreibung, eine Bauzeichnung, eingezeichnete Inneneinrichtung (speziell Stühle und Tische) und wenn Du Pech hast muss das jemand machen der Eingabeberechtigt ist. Es ist möglich aber rechne mit mindestens einem halben Jahr Bearbeitungszeit. Vr der Genehmigung würde ich auch nicht anfangen zu bauen sonst droht dir u.U. der Rückbau. Du kannst natürlich auch erst einmal eine Voranfrage starten. Geh zum Bauamt und lass dich beraten. Viel Erfolg wünscht Peter

das heisst, das geregelt ist, wieviel bürofläche, wohnungen, geschäfte es gibt. und das steht in einem bestimmten verhältnis zu den einwohnern.

es nützt ja nicht wenn es 50 restaurants gibt, aber nur einen supermarkt

frag einfach auf deinem zuständigen Ortsamt/Bezirksamt/Gemeindeverwaltung nach........

die können dir das klar beantworten.

in 99,9 der Fälle wird einer Nutzungsänderung NICHT zugestimmt