Muss ich bei geschlossener Gesellschaft die Polizei reinlassen?

5 Antworten

Du Muss, selbst wenn geöffnet ist, die Polizei nicht ohne triftigen Grund reinlassen. Nur "nach dem Rechten" sehen reicht nicht.

Letztlich gibt es aber genug Gründe welche die Polizei so vorbringen kann.

Nein, wenn Du dich in konzessionierten Räumen aufhältst, ist das NIE privat. Dann musst Du dich in die privaten (nicht konzessionierte) Räume zurückziehen.

Du musst die Polizei rein lassen.

Dann müsst ihr einen Rauchercub gründen, ansonsten kann es irgendwann Ärger mit der Polizei und Ordnungsamt geben. Es ist und bleibt ein öffentlicher Raum, der als Shishabar angemeldet worden ist.

Nein. Wenn es sich um einen privaten Raum handelt, hat die Polizei lediglich dann das Recht sich Zutritt zu verschaffen, wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss hat, oder wenn „Gefahr im Verzug“ vorliegt, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt. Das bedeutet, das ein dringender Verdacht auf eine kriminelle Handlung besteht, oder eine unmittelbare Bedrohung für Leib und Leben von Personen besteht, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten

Nein, die Polizei musst du nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss reinlassen.

archibaldesel  16.12.2018, 08:25

Welche denn?