Vergütung der Überstunden/Zeitkonto Auszahlung

3 Antworten

Diese Frage dürfte sich im Grunde gar nicht stellen. Die Stunden wurden zu einem vereinbarten Stundenlohn von dir erbracht und entsprechend ist dein daraus erwachsener materieller Anspruch.

Möchte der AG hier eine Art Langzeitkonto für die Arbeitszeit führen, muss er dies4en Anspruch sowieso in Geldwert verwalten! Entsprechend wären dann die Entnahme von Guthaben mit dem Wert des aktuellen Stundenlohnes zu faktorisiert zu berechnen.

Dazu gibt es eindeutige Rechtssprechung des BAG die diesen Vorgang bei variierenden Urlaubsansprüchen im Laufe eines Kalenderjahres analog auslegt.

In meinem Betrieb gibt es auch sogenannte Stundenkonten. Da wird aber nicht nur die Anzahl der angesammelten Stunden festgehalten sondern auch der dazugehörige Lohn. Das Geld geht also für mich nicht verloren.

In Deinem Fall würde ich schon darauf bestehen, das Stunden vom Konto auch so vergütet werden wie sie erwirtschaftet wurden. Nur unter dieser Voraussetzung hast Du damals Überstunden gemacht.

verreisterNutzer  12.11.2014, 18:46

So sehe ich das auch - nach dem "Verursacherprinzip"!

Frag am besten direkt bei deinem Betrieb nach. Die im kaufmännischen Büro können dir da sicher weiterhelfen :)