#Lohnbuchhaltung: Wie wird tatsächliche Arbeit auf einem Feiertag richtig abgerechnet?
Beispiel: Arbeitnehmer Lohnarbeit auf Vollzeit, 167 Std/Monat, 6 Tage/Woche, 6,5h/Tag; Vertraglicher Stundenlohn 10,-; Tariflicher Feiertagszuschlag 100%; Arbeitnehmer arbeitet 5 Std an einem Feiertag (in der Woche)
Wie wird der Lohn an diesem Tag richtig ausgezahlt?
(wenn bekannt mit Belegen; Wie würde bei Mehrarbeit (tatsächliche Arbeitszeit/Feiertag = 8 Std.) ausgezahlt werden?)
- Variante A:
Stundenlohn 10,- * tatsächliche Arbeitszeit 5h = 50,-
+ Feiertagszuschlag 100% = 50,-
+Durchschnittslohn 10,- * Durschnittl. Arbeitszeit 6,5h/Tag = 65,-
= Summe 165,-
- Variante B:
Stundenlohn 10,- * tatsächliche Arbeitszeit 5h = 50,-
+ Feiertagszuschlag 100% = 50,-
+Durchschnittslohn 10,- * Durschnittl. Arbeitszeit 6,5h/Tag = 0
= Summe 100,-
- Variante C:
Stundenlohn 10,- * tatsächliche Arbeitszeit 5h = 50,-
+ Feiertagszuschlag 100% = 50,-
+Durchschnittslohn 10,- * Arbeitsausfallzeit 1,5h = 15,-
= Summe 115,-
- Variante D:
...
1 Antwort
Solange Tarifvertrag o.ä. nichts anderes aussagen, ist nur der Feiertagszuschlag zu zahlen. Der Mitarbeiter wird am gesetzlichen Feiertag bezahlt freigestellt. Wenn er trotzdem arbeitet, verzichtet er auf die Freistellung, macht aber im Rahmen seines Arbeitszeitplans keine Mehrarbeit,
Den Stundenlohn bekommt er ja eh, ob er arbeitet oder nicht.
Aber wie viel? Arbeitet er gar nicht wird die Ausfallzeit 6,5h*10,-=65,- ausgezahlt. Wie viel steht Ihm davon zu, wenn er aber doch arbeitet ?
"[...] ist nur der Feiertagszuschlag zu zahlen." Also B? "[...] verzichtet er auf die Freistellung." Fehlende Info: Gastro-Branche