Darf Arbeitgeber Bearbeitungsgebühr für Lohnabrechnung verlangen?

3 Antworten

ja, wenn du bereits eine Abrechnung erhalten hast, dann darf er die nächste berechnen.

Datenschutz kann sein, es kommt darauf an, wie die EDV aufgestellt ist.

Ja, das darf er. Und je nachdem, wie bei denen die elektronische Archivierung läuft, kann der Versand per Mail durchaus gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.

Da hat er mit beidem recht