Darf die Lohnabrechnung an Dritte weitergegeben werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der ArbG ist gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage der Wohngeldstelle entsprechende Verdienstbescheinigungen vorzulegen. Wenn er kein Formular ausfüllen will oder kann, darf er auch die Lohnabrechnungen überreichen. Er darf die Abrechnungen auch dem Formular einfach beifügen. Wahrheitsgemäße Angaben muss er ohnehin machen und auf den Abrechnungen steht nichts, was aufgrund der beantragten Leistungen an Informationen zurück gehalten werden dürfte.

Normalerweise fordert das Amt den Leistungsempfänger auf, sich die Bescheinigung vom ArbG aushändigen zu lassen und an die Behörde einzureichen. Wenn sie an deinen Angaben evtl. Zweifel hatten, können sie aber auch direkt an den ArbG herantreten.

Danke!

ja, na klar darf der das. muss er sogar. du kannst ja kein wohngeld beziehen, wenn du arbeitest und es nicht vorher beim amt gemeldet hattest!

Es war gemeldet. Danke!

Manche derartigen Dinge sind eine bindende gesetzliche Verpflichtung der Buchhaltung, der Betroffene muss da nicht unbedingt vorher gefragt werden.

Ok, danke!

mit dem Antrag auf Wohngeld wurde der Weitergabe der Einkommensverhältnisse an das Amt zugestimmt. wird das Wohngeld wieder abgemeldet, erlischt auch die Zustimmung zur Weitergabe.

lg, Anna

ok, damit hast du mir gerade sehr geholfen, denn abgemeldet bin ich dort schon lange! Das ganze ist jetzt schon mind. ein Jahr her! Machen die sich dadurch dann nicht strafbar, das Amt oder mein alter Arbeitgeber?