Mein ehemaliger Arbeitgeber unterschlägt mir meine Abrechnungen, was tun?

6 Antworten

Das Finanzamt kennt ehedem die genaue Höhe Deines Jahreseinkommens und Deiner Sozialversicherungsbeiträge .

Du benötigst keine Einzelabrechnungen sondern maximal eine Ausfertigung der Jahresmeldung an das Finanzamt - die Elektronische Lohnsteuerbescheinigung .

Und diese müsste Dir seitens Deines ehemaligen Arbeitgebers mit Deinen Arbeitspapieren ausgehändigt worden sein.

Also bitte Deinen ehemaligen AG um genau diese Bescheinigung ( falls sie verlorengegangen ist ) anstatt irgendwelcher letztendlich nutzloser Einzelabrechnungen.

https://www.steuerberaten.de/tag/lohnsteuerbescheinigung/

Am Ende des Jahres muss der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Lohneinkünfte sowie die einbehaltenen Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialversicherungsabgaben bescheinigen. Diese Lohnsteuerbescheinigung benötigt der Arbeitnehmer nicht nur für seine Einkommensteuererklärung, auch dient sie als Einkommensnachweis.

Familiengerd  11.05.2018, 22:16

So ist es.

Außerdem ist der Arbeitgeber nicht zur Ausstellung weiterer Entgeltabrechnungen verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer bereits einmal eine Abrechnung erhalten hat - wozu der Arbeitgeber selbstverständlich verpflichtet ist - und es seitdem keine Änderungen bei den angaben gegeben hat.

Du meinst Deine Lohnzettel u Jahresabrechnung lst

ChrissyMausy 
Fragesteller
 11.05.2018, 21:16

Die monatlichen Lohnabrechnungen meine ich

DANITABARZ  11.05.2018, 21:17
@ChrissyMausy

Er muss sie dir aushändigen.. Hatte das Problem bei meinem ehemaligen AG auch rannte ewig hinterher bis ich mit Anwalt drohten da kams per mail vom Lohnsteuerbüro. Er war einfach zu faul alles andre war wichtiger damals

Familiengerd  11.05.2018, 22:19
@DANITABARZ

Das ist falsch!

Wenn der Fragesteller bereits einmal eine Abrechnung erhalten hat - wozu der Arbeitgeber selbstverständlich verpflichtet ist - muss ihm keine neue erstellt/ausgehändigt werden, wenn es seitdem keine Änderungen gegeben hat.

Steuerscherge  12.05.2018, 09:46
@ChrissyMausy

Die monatlichen Lohnabrechnungen braucht man nicht zur Erstellung der Steuererklärung. Lediglich die elektronische Lohnbescheinigung (Jahreslohnbescheinigung) benötigt man. Und wenn man die verlegt hat: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diese bis Ende Februar an das Finanzamt zu übermitteln. Im Zweifel dort anrufen und nachfragen, ob das geschehen ist!

Was kann ich tun, wenn mir die Abrechnungen unterschlagen werden?

Der Arbeitgeber unterschlägt Deine Abrechnungen nicht!

Nach der Gewerbeordnung GewO § 108 "Abrechnung des Arbeitsentgelts" Abs. 2 muss der Arbeitgeber Dir nur dann eine Abrechnung ausstellen,

wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.

Wenn Du also bereits einmal eine Abrechnung erhalten hast - wozu der Arbeitgeber selbstverständlich verpflichtet ist (Abs. 1 des genannten Paragraphen) - muss er keine neue erstellen/aushändigen, wenn es keine Änderungen gegeben hat.

Außerdem sind die monatlichen Entgeltabrechnung für Deine Steuererklärung belanglos. Was Du benötigst, ist ein Ausdruck der Elektronischen Steuerbescheinigung, die du vom Arbeitgeber zu erhalten hast.

Solche Sachen grundsätzlich per Einwurfeinschreiben und unter genauer Fristsetzung auffordern die fehlenden Abrechnung zu schicken.

Nach Fristablauf dann weiter Schritte umgehend einleiten.

Familiengerd  11.05.2018, 22:12

Was für "weitere Schritte" denn?

Wenn der Fragesteller bereits einmal eine Abrechnung erhalten hast - wozu der Arbeitgeber selbstverständlich verpflichtet ist - muss der Arbeitgeber keine neue erstellen/aushändigen, wenn es keine Änderungen gegeben hat.

Siehe dazu die Gewerbeordnung GewO § 108 "Abrechnung des Arbeitsentgelts" Abs. 1 und 2.

johnnymcmuff  11.05.2018, 23:36
@Familiengerd

muss der Arbeitgeber keine neue erstellen/aushändigen, wenn es keine Änderungen gegeben hat.

Hast Du das hier überlesen?

Ich habe nur sporadisch Abrechnungen per Email erhalten.

Familiengerd  12.05.2018, 09:51
@johnnymcmuff

Ja und?

Was soll das besagen?

Nun am Ende kann man immer nur einen Anwalt einschalten was in dem Fall vielleicht ratsam wäre da du ja Schwierigkeiten mit der Steuerbehörde bekommst zudem gehe ich mal davon aus das du eine Rückerstattung erwarten würdest und somit noch ein wirtschaftlicher schaden für dich entsteht.

Familiengerd  11.05.2018, 22:10

Die Antwort ist schlicht und einfach falsch!

grimklaus  11.05.2018, 23:55
@Familiengerd

ah na gut dann wurde ich wohl betrogen, ich musste für 2016 eine strafe zahlen da ich die Abgabe versäumt hatte und ja wenn mir durch Fahrlässigkeit oder hier würde ich schon über Vorsatz nachdenken für mich ein schaden entsteht.... zumal jeder Arbeitgeber zu mindestens auf anfrage hin dir die die El. Lohnsteuerbescheinigung zeitnah auszuhändigen hat.

zudem halte ich nicht viel von dieser Art von Kommunikation, indem man schlicht und einfach etwas dementiert und keine Argumente anführt auf den sich die aussage stützt

Familiengerd  12.05.2018, 09:48
@grimklaus

"indem man schlicht und einfach etwas dementiert und keine Argumente anführt auf den sich die aussage stützt"

Was di Erklärung für meine Aussage angeht, hättest Du meine eigene Antwort lesen können.

Außerdem geht es in der Frage nicht um die Elektronische Steuerbescheinigung, sondern um die (monatliche) Entgeltabrechnung - jedenfalls nach der Formulierung des Fragestellers.

grimklaus  12.05.2018, 10:13
@Familiengerd

o.k. Abrechnungen für meine Steuererklärung, GewO § 108 ....

zum Glück kann ich lesen, nur leider tut mir das sehr sehr leid Schlussfolgerungen da ist der wurm drinnen

Familiengerd  12.05.2018, 11:28
@grimklaus

Und was willst Du mit diesen unverständlichen Formulierungen jetzt konkret sagen?