Verglaster Balkon wegen Ungeziefer nicht nutzbar. Wie viel Miete darf man kürzen?

5 Antworten

Verglaster Balkon wegen Ungeziefer nicht nutzbar.

Wieso soll der Balkon nicht nutzbar sein? Etwa wegen der Maden?

Seit Du die Wohnung übernommen hast, bist Du für die Sauberkeit zuständig. Nicht der Vermieter!

Wo ist die Abseite? Gehört sie zu Deiner Wohnung und ist für Dich normalerweise nutzbar? Dann ist es Deine Sache, da mal nachzusehen und dafür zu sorgen, dass evtl. dort wohnende Mäuse wieder verschwinden.

Zudem glaubst Du, dass der Befall von der oberen Wohnung verursacht ist. Wie kommst Du darauf? Hast Du schon nachgefragt? Das wäre doch das erste. Hier kann Dir keiner eine Antwort geben.

Jedenfalls sehe ich nicht, weshalb hier der Vermieter tätig werden sollte, geschweige denn eine Mietminderung hinnehmen sollte.

moniwithcats 
Fragesteller
 20.03.2017, 10:47

Seit Du die Wohnung übernommen hast, bist Du für die Sauberkeit zuständig. Nicht der Vermieter!

Zudem glaubst Du, dass der Befall von der oberen Wohnung verursacht ist. Wie kommst Du darauf?

Wer sagt denn das ich unsauber bin? Ich bin einer der saubersten Menschen die es als Mieter überhaupt geben kann. Und ein Problem das offensichtlich am Haus liegt ist wohl Vermietersache. Oder soll ich mich jetzt um Kammerjäger und Haussanierung bemühen? Und ich als völliger Insektenphobiker finde schon, dass Maden auf dem Balkon, die sich haufenweise komplett über den Balkon suhlen, ein Grund sind, diese Fläche nicht zu nutzen. Ich kann ja nicht mal die Tür öffnen, weil ich nicht möchte, dass die  auch noch in die Wohnung robben. 

Mäuse kommen schließlich nicht einfach so in ein Haus. Hier muss das Problem ja schließlich irgendwo her kommen.

bwhoch2  20.03.2017, 12:05
@moniwithcats

Wer sagt denn das ich unsauber bin?

Ich jedenfalls nicht! Du bist aber zuständig auch für Dreck oder in dem Fall Madenbeseitigung. Das kannst Du nicht abschieben.

Es geht darum, dass Schmutz und Tierchen, die da nicht hingehören auf Deinem Balkon sind und da er von Dir samt Wohnung angemietet wurde, bist Du auch für die Reinigung, bzw. das Entfernen der Tierchen verantwortlich. Nicht der Vermieter und dadurch wird auch der Balkon nicht unbenutzbar. Ist nun mal so.

Ein paar Beispiele dazu: Vielleicht hast Du eine eigene Mülltonne. Möglicherweise stellst Du irgendwann im Sommer nach der Leerung fest, dass sich einige Maden geweigert haben, ins Müllauto umzusteigen. Glaubst Du der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass da Maden sind und er macht Dir deswegen die Tonne sauber?

Oder: Wenn Du keinen verglasten Balkon hättest und auf Nachbars Garten zahlreiche hohe Bäume mit viel Laub stehen. Glaubst Du, der Nachbar kommt und entfernt im Herbst das Laub von Deinem Balkon? Nicht immer ist es möglich, den Verursacher ausfindig zu machen, nicht immer, den Verursacher zur Beseitigung des Drecks zu veranlassen und schon gar nicht ist der Vermieter zuständig, wenn am eigenen Besitz (Besitzer bist Du) etwas ist, das da nicht sein soll.

Oder soll ich mich jetzt um Kammerjäger und Haussanierung bemühen?

Für Madenentfernung braucht es keine Haussanierung und auch keinen Kammerjäger. Haussanierung dann anschließend, wenn sich heraus stellt, dass das Haus beschädigt ist und sich deswegen Maden gebildet haben. Kammerjäger dann, wenn wirklich Schädlinge (sind Maden schädlich?) Haus und Wohnung befallen haben.

Dass Du Insektenphobiker bist, dafür kann der Vermieter nichts. Wenn Du also jetzt, um nicht selbst Hand anlegen zu müssen, niemand hast, der für Dich die Drecksarbeit macht, such Dir jemand, der sich vielleicht sogar über die Maden freut. Z. B. einen Hobbyangler. Oder jemand, der keine Phobie hat und das für ein paar Euronen übernimmt.

Mäuse kommen schließlich nicht einfach so in ein Haus.

Das stimmt nicht. Das kann immer und überall passieren. Z. B. wenn man Kellerfenster offen stehen läßt oder Balkonverglasungen irgendwo eine Lücke aufweisen usw. Hast Du überhaupt schon klären können, ob eine tote Maus schuld ist und wo diese sein soll? Oder ob es noch mehr lebende Mäuse gibt?

Der Vermieter kann jedenfalls nicht auf jede einzelne Maus aufpassen, dass sie ja nicht in sein Haus kommt und es wäre zuviel verlangt, das Haus dagegen so abzusichern, dass das absolut ausgeschlossen ist. Du könntest dann wohl die Miete nicht mehr bezahlen und es gäbe nirgendwo mehr vermietbare Wohnungen.

Es ist nicht möglich, den Wohnbereich von Menschen so von der natürlichen Umgebung abzugrenzen, dass man immer und zu jederzeit sicher ist vor Mäusen, Ratten, Spinnen, Fliegen, Ameisen, Wespen, Hummeln, Bienen, Käfer, Kakerlaken etc. Mit der Miete ist ganz sicher nicht eine solche Abgrenzung, bzw. die Beseitigung der Folgen bezahlt.

moniwithcats 
Fragesteller
 20.03.2017, 13:19
@bwhoch2

Jeden Morgen und Abend Maden entfernen ist jetzt Nicht das, was ich unter mieten verstehe. Maden kommen nicht einfach so von irgendwo her. Dafür muss es eine Ursache geben die es auf den Grund zu gehen Bedarf. So sehe ich es zumindest. 

bwhoch2  20.03.2017, 13:39
@moniwithcats

Da gebe ich Dir vollkommen recht. Bis die Ursache gefunden und beseitigt ist, wobei der Vermieter mitwirken muss, bleibt Dir aber wohl nichts anderes übrig.

Die Höhe einer eventuellen Mietminderung ist Einzelfallabhängig und kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

Hier kommt es auf den konkreten Befall an.

Deinem Usernamen würde ich mal entnehmen, dass Du Katzen hast. Besteht denn die Option, dass deine Katzen Freigänger sind und Dir eine Maus in die Wohnung/den Balkon gebracht haben?

Ich kann nämlich nicht nachvollziehen, wie Mäusekot auf deinen Balkon kommt, wenn sich die (tote) Maus auf der anderen Balkonseite befindet.

 Der Grund muss auf einer der Balkone über mir sein!

 

Hast Du denn schon mal das Gespräch mit den Mietern gesucht?

moniwithcats 
Fragesteller
 20.03.2017, 10:50

Hallo, meine Katzen sind reine Hauskatzen. Sie wandern zwar auf dem Balkon umher, aber mehr auch nicht. Es ist kein Katzenfutter auf dem Balkon und Müll schon mal gar nicht. Lediglich Stuhl und Tisch. Mäuse finden ja irgendwie immer einen Weg. Das Haus ist auch nicht so ein Steinhaus, sondern mit solchen Platten (weiß nicht wie man das nennt).

ChristianLE  20.03.2017, 10:56
@moniwithcats

Es kann hier aber durchaus vorab geklärt werden, ob der Befall irgend etwas mit der darüber liegenden Wohnung zu tun hat.

Klingel doch einfach mal und frage nach.

Mäuse innerhalb eines Hauses sind nicht ungewöhnlich. Das muss nichts mit Verschmutzungen o.ä. zu tun haben.

moniwithcats 
Fragesteller
 20.03.2017, 13:21
@ChristianLE

Ja, ich sollte da echt mal klingeln. 

Ich empfehle, die Antwort des Vermieters abzuwarten. Wenn du gerade erst eingezogen bist, solltest du es dir nicht sofort vermiesen, vielleicht kommt er dir ja sogar entgegen. Falls nicht, kannst ja nochmal hier nachfragen mit erweiterten Informationen.

Was meinst Du wieviel 5 % Mietminderung für den nicht oder nur eingeschränkt nutzbaren Balkon ausmachen?

Angenommen die Gesamtmiete beträgt 600 €, Wohnfläche 60 m², Balkon 5 m². Dann wären das etwa 8 Cent pro Tag.

Informiere doch den Vermieter erst mal nachweisbar über den Mangel.

... aber seit wann sind denn wir Vermieter für die Sauberkeit und tote Mäuse im Mietgegenstand persönlich zuständig?

Ich fürchte, es wird eine Maus irgendwo liegen und aus den Maden werden bei dieser Wärme bald Fliegen und dann ist alles wieder gut.

moniwithcats 
Fragesteller
 20.03.2017, 10:48

Und seit wann ist der Mieter für alles zuständig? Dafür ist man ja schließlich Mieter, da es nicht mein Eigentum ist. Ich weiß ja nicht, ob das hier vielleicht sogar normal ist. Wohne hier noch nicht sehr lange.