Sat-Schüssel an Balkon NICHT sichtbar - kann Vermieter verlangen, sie abzubauen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich hab da mal was rausgesucht: www.astra.de/59751/Artikel-Infosat-Oktober-2008.pdf

Und da lies mal speziell den Absatz " Einzelfallentscheidungen machen Hoffnung" Da geht es genau darum, was ist, wenn du die Schüssel unsichtbar anbringst. Dazu kommt, dass du ein Recht auf freie Informationgewinnung hast. Und da du vom Gemeinschaftskabel abgetrennt bist, denke ich, dass du im Recht bist. Am besten wäre, du würdest dich kompetent beraten lassen, Mieterschutzbund oder Fachanwalt..

Vielen Dank! =)

Du brauchst nichts eindeutiges zu suchen, denn der Sachverhalt ist eindeutig, und das Argument des Vermieters eindeutig unterirdisch, und neudeutsch nicht justiziabel. Wenn er mit dem Gesamtbild der Fassade argumentiert, hat er verloren, denn wenn es niemand sieht, der sich die Fassade ansieht, kann er nur vermuten, dass die Schüssel da ist. Sag ihm doch einfach, dass da keine Schüssel ist. Wäre interessant, wie er belegen wird, dass dem nicht so ist.

Die andere Sache ist die, dass du keine Kündigung riskieren willst. Diese Entscheidung kann ich dir nicht abnehmen. Ich würde es riskieren, und mich freuen, wenn ein Gericht eine Kündigung aus den tatsächlichen Gründen für unwirksam erklärt.

Danke für die Antwort!

Also wir hatten den Vermieter vorher gefragt. Er sagte, es sei in Ordnung, wenn man die Schüssel von der Straße aus nicht sehen könne. Also haben wir eine gekauft, montiert und man konnte nur noch das LNB von der Straße aus sehen (und man konnte es auch nur als solches erkennen, wenn man wusste, dass es eins ist). Der Vermieter kam dann vorbei und maulte sofort los, dass das so überhaupt nicht ginge. Jetzt haben wir die Schüssel halt hinter das Geländer (blickdicht) montiert.

So, die Sache ist halt, dass wir eigentlich Sat hier von Vermieterseite haben. Damals war hier auch mal Kabel, aber mein Vermieter hat eine Schüssel für alle installiert, da er auch Kabelfernsehn zu teuer findet.

Nun haben wir uns aber für einen Internetanschluss über Kabel entschieden, so dass wir von der Schüssel getrennt wurden und somit gar kein TV mehr haben. Daher wollten wir eine Schüssel montieren, denn über Kabel wollen wir wirklich nur Internet beziehen (zum einen bietet kein anderer NUR Internet an, man muss immer Festnetztelefon dazu buchen. Und zum anderen kann uns auch keiner eine 50.000 Leitung bieten. Daher "muss" es unbedingt von dem Anbieter über Kabel sein.)

Na ja, meine Befürchtung ist, dass er vielleicht mal bei den Nachbarn oben zu Besuch ist und dann auf unseren Balkon guckt. =D Aber ich glaube, ich werde es einfach so lassen.

Bekommt man denn erst mal eine Abmahnung oder kann er sofort kündigen?

Klar kann er das verbieten. Er braucht nicht mal einen Grund dafür.

Ich glaube so pauschal kann man das nicht sagen. Aber danke trotzdem!

Das ist definitiv falsch. Da könnte er auch verbieten, einen Tisch auf den Balkon zu stellen. Ich vermute, er will damit ein vorhandenes Kabelfernsehen finanzieren.