Auf unserem Balkon blättert der Bodenbelag ab. Wir machen uns Sorgen dass sich unser Kind verletzen könnte. Ist da eine Mietminderung oder ähnliches möglich?

11 Antworten

Hast du dem Vermieter das bereits gemeldet und ihn aufgefordert, das zu beheben? Inwiefern eine Verletzungsgefahr bei abblätterndem Boden besteht, kann ich nicht beurteilen - insofern auch nicht, ob eine Mietminderung gerechtfertigt wäre.Von einer Mietminderung ändert sich der Boden aber auch nicht. Was glaubst du, um wieviel du die Miete mindern könntest?  Viel wird das nicht sein und wenn sie nicht gerechtfertigt ist, kann das mächtig Ärger mit dem Vermieter geben.

Na na,etwas abgeblätterte Farbe,abkratzen,abschleifen,neu lackieren.

Auslegen mit einem Reststück PVC ? Wenn das auch Vermietersache wäre...so teilt man das höflich mit,bietet an es selbst zu machen...und hilft sich im Zweifel selbst.Da eine Abhilfe möglich ist,mit wenigen Mitteln,

und die Wohnwertbeeinträchtigung der Mietsache gering ist,ist eine Mietminderung hier wohl eine zu harte Sanktion.Geht der Vermieter vor Gericht,hat er meines Erachtens Gute Chancen Recht zu bekommen und erfolgreich auf die volle Miete zu klagen.

Nebenbei ist das Mietverhältnis schnell zerrüttet. 

Mal laut feiern,die Hausordnung vergessen,ein Fahhrad im Flur abstellen kann dann schnell Abmahnungen und auch die Wohnungskündigung bedeuten.

Wenn der Vermieter nicht reagiert,auf Deine schriftliche Mangelanzeige,und du partout auf Deinem Recht bestehen willst,drohe die Mietminderung an.

Auch kannst Du den Handwerker dann selber beauftragen und die Rechnung an den Vermieter schicken.

Mietminderung je nach Fläche des Balkones zur Gesamtfläche,maximal drei % des Mietzinses anrechnen.

albatros  15.08.2017, 14:12

Gewiss kein guter Rat. Was meinst du wohl, wofür der Mieter Miete zahlt? Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Der geschilderte Zustand dürfte wohl kaum vertragsgemäß sein.

Dieser Mangel berechtigt durchaus zu einer angemessenen Mietminderung ab Inkenntnissetzung des Vermieters von diesem.

Auf jeden Fall bei Anzeige des Mangels (per Einwurfeinschreiben) dem Vermieter eine Frist setzen und ankündigen, dass bei Verzug Selbstvornahme (Beauftragung durch Mieter zur Abhilfe) erfolgen wird und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufgerechnet werden. So wird ein Schuh draus.

Rutscherlebnis  15.08.2017, 17:15
@albatros

Du hast Recht ! Was aber ist ein vertragsgemäßer Zustand eines Freisitzes? So die juristische Bezeichnung für den Balkon.Und ob er mit abgeblätterter Bodenfarbe als nicht benutzbar erklärt wird,das kann aber muß nicht sein.Und was gilt als angemessene Mietminderung eines 6qm großen Balkones einer 90qm Wohnung.Mietminderung ist hier ein schlechtes Mittel.Dabei bleibe ich.

Auf unserem Balkon blättert der Bodenbelag ab. Wir machen uns Sorgen dass sich unser Kind verletzen könnte.

Wenn Verletzungsgefahr besteht, muss der Vermieter schnell handeln. Ob hier Verletzungsgefahr besteht können wir nicht beurteilen.

Daher dürfte das mit einer Mietminderung schwierig sein. Eine ungerechtfertigte Mietminderung kann letztendlich zur Kündigung führen.

Zudem wäre es nur eine sehr kleine Mietminderung.

Laut BGB ist der Mieter erst mal verpflichtet den Mangel zu melden!

Das macht man per Einwurfeinschreiben und fordert den Vermieter unter genauere Fristsetzung auf den Mangel zu beheben.

Habt ihr das schon dem Vermieter mitgeteilt ? Hat er eine Reparatur veranlasst ? 

Bei Mietminderung ist die Sorge um das Kind nicht mehr da?

wiikoo 
Fragesteller
 14.08.2017, 21:21

zur Zeit lassen wir unser Kind nicht auf den Balkon, deswegen die Frage nach Mietminderung.