Sichtschutz für den Balkon verboten?
Hallo! Also seit ein paar Wochen habe ich auf unserem Balkon einen Sichtschutz angebracht, der 1,80m hoch und 2,50m breit ist. Zum einen können alle Leute einem da drauf starren und zum andern ist meine Mutter schwer krank und darf wenig, bis gar keine Sonne abbekommen. Somit ist das die einzige Möglichkeit für sie den Balkon zu nutzen. Ich habe versucht eine so wenig auffällige Farbe wie möglich zu wählen und habe jetzt einen Brief bekommen, dass es verboten ist und ich den Sichtschutz entfernen muss. Sonnenschirme gehen nicht, da die schon beim kleinsten Sturm kaputt gehen und auf Dauer zu teuer werden, wenn man sie immer wieder neu kaufen muss... Weiß da jemand, ob ich den Sichtschutz trotzdem entfernen muss?
8 Antworten
Kommt auf den Mietvertrag an. In der Regel sind solche - doch stark das aussehen verändernde - Sichtschütze untersagt.
Kannst ggf. mit den obigen Begründungen bei der Hausverwaltung /Eigentümergesellschaft ne Ausnahmegenehmigung bekommen.
Danke, das werd ich versuchen!
Steht dazu nichts im Mietvertrag?
Ich kenne es lediglich aus eigener Erfahrung als ich noch in Leipzig gewohnt habe. Dort war es in dem Viertel "aufgrund der schönen Altbauten" in denen wir da gewohnt haben, von vorn herein verboten da es das Bild des Hauses verschandeln würde. Es wurde lediglich so eine Art Markise gedultet die der Vermieter (war eine Gesellschaft) selbst ausgesucht hat um die Einheitlichkeit zu wahren. Diese wurde aber von einer spezialfirma angebracht und war arschteuer....
Ich würde mir ein Rankgitter hinstellen und mit Efeu zuwachsen lassen. Pflanzem sind ja wohl nicht verboten. Übrigens, wer hat das verboten?? - der Vermieter?
Frag doch bei der entspechenden Behörde nach ob es nicht ausnahmeregelungen gibt, wenn deine mutter kein licht abbekommen darf, vl gibts ja ausnahmen unter umständen, die Behörde weiß eventuell davon ja nichts, und was passiert wenn du den Sichtschutz einfach weiter dranlässt? ansonsten kannst du einfach den Sichtschutz da lassen bis iwer vorbeikommt und dir ausdrücklich sagt das du ihn entfernen sollst
Ein auffälliger Sichtschutz in der Form ist nicht erlaubt, wenn es so in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag steht. Ein Sonnenschutz ist erlaubt, wenn die Sonne scheint. Anstatt von Sonnenschirmen wäre eine Markise möglich. Auch zu- und aufziehbare Sonnenschutzvorhänge oder auf- und abrollende Sonnrollos sind möglich, sofern sie nur bei Sonneneinstrahlung genutzt werden. Einen ähnlichen Fall hatte mal eine Familie aus der Nachbarschaft.