Und zwar der Vermieter hat einfach die Fassaden und Balkone gestrichen ohne absprache die decke vom balkon ebenso darf er das?

10 Antworten

Der Balkon ist Bestandteil der Wohnung! Der Vermieter entscheidet zwar über den Farbton, trotzdem braucht er die Zustimmung zum Betreten des Balkons. Der Mieter ist Besitzer und hat das Hausrecht.

Wenn der Vermieter ohne Ankündigung und Zustimmung den Balkon betritt, ist das de facto Hausfriedensbruch.

... aufgrund Deiner mietvertraglichen Vereinbarungen wird er dürfen, finden auch meine Glaskugeln.

Fassade und Balkon darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters streichen. Nur um den Balkon zu betreten muß er einen Termin mit dem Mieter abstimmen.

Innerhalb der Wohnung darf der Mieter streichen wie er will, nur außerhalb, z. B. den Balkon, nicht.

es ist sein Eigentum - warum sollte er nicht dürfen? Zettelchen sollten sichtbar aushängen wenn ihr da Zutritt habt.

Warum bitte sollte er mit dir absprechen, wenn er die Fassade streicht? Gut, zum Betreten deines Balkons hätte er sich absprechen müssen, aber warum sollte er dich wegen des Streichens der Fassade fragen? Er kann die Fassade auch pink streichen ohne deine Zustimmung. Ist ja schließlich sein Eigentum!