Vereinsregister - Vereinsname

6 Antworten

Aus vereinsregisterrechtlicher Sicht darf ein Verein u.a. nur dann in das Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragen werden, wenn sein Name sich von einem dort bereits eingetragenen Vereine hinreichend unterscheidet. Das prüft der zuständige Rechtspfleger vor der Eintragung.

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Ebenso darf der Vereinsname keine falschen Vorstellungen bzgl. seiner Bedeutung, seiner Größe oder der Dauer seines Bestehens vermitteln.

Ein Dartverein in Kleinkleckersdorf mit 5 Mitgliedern etwa dürfte sich nicht "Bund deutscher Dartspieler" nennen, da der Begriff "deutscher" in diesem Zusammenhang eine Bedeutung vorspiegelt, die dieser Verein offenbar nicht hat.

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Üblicherweise werden Vereinsnamen so gewählt, dass sie den Namen ihres Vereinssitzes enthalten. Allein dadurch ist schon eine hinreichende Unterscheidbarkeit gegeben.

Es können also aus vereinsregisterrechtlicher Sicht durchaus zwei Vereine mit den Namen "1. xxx-Verein 'Hoch Hinaus!' Kleinkleckersdorf" und "1. xxx-Verein 'Hoch Hinaus!' Dingelnskirchen" existieren, selbst dann wenn beide in das gleiche Vereinsregister einzutragen wären.

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Unterscheiden sich die Namen aus vereinsregisterrechtlicher Sicht hinreichend, werden also beide Vereine in das Vereinsregister eingetragen, dann ist damit aber noch nicht sichergestellt, dass der eine Verein den anderen nicht aus namensrechtlicher Sicht zur Unterlassung der Nutzung dieses Namens in Anspruch nehmen kann. Bei den beiden oben genannten Beispielsnamen könnte es durchaus zu Streitigkeiten wegen der Verwendung des Zusatzes 'Hoch Hinaus!' kommen. Das könnte selbst dann geschehen, wenn beide Vereine in verschiedene Vereinsregister eingetragen sind.

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Es ist daher grundsätzlich zu empfehlen zu versuchen, den Vereinsnamen so zu wählen, dass es möglichst nicht zu derartigen Streitigkeiten kommt - denn grundsätzlich hat der Verein, der einen Namen(sbestandteil) schon länger nutzt als der andere, die besseren Rechte daran.

Ich würde mich ganz einfach bei einem Rechtspfleger des für euch zuständigen Registergerichtes erkundigen, ob es Einwände gegen euren Vereinsnamen geben wird. Wenn ihr jetzt schon wisst, dass es genau so einen Vereinsnamen bereits gibt, warum wollt ihr euch dann nicht einen anderen Namen geben? So viel ich weiß (bin mir da aber nicht ganz sicher), kann ein Verein sich einen bereits anderswo existierenden Namen geben, wenn er geografisch klar von diesem getrennt ist. Ihr werdet euch ja wohl kaum z.B. "FC Bayern München" nennen, wenn ihr in Ostfriesland beheimatet seid.

Die regional zuständigen Vereinsregister prüfen Namensdoppelungen für Ihren Bereich bei der Anmeldung.

Für überregional tätige Vereine gibt es meines Wissens keine zuständige Stelle, bliebt also nur die Abfrage aller deutscher Vereinsregister ....

Meines Wissens gibt es kein "Deutsches Vereinsregister" sondern dezentral viele Vereinsregister bei den Amtsgerichten.

Und wie kann ich dann feststellen, ob ein Vereinsname schon vergeben ist? Ich kann ja sicher meinen Verein nicht exakt genauso nennen, wie ein bereits existierender Verein, oder?