Verdoppelung des bußgeldes - Einspruch?

5 Antworten

Leider hast Du nicht geschrieben, was Du im Anhörungsbogen geantwortet hast und wie oft Du schon geblitzt wurdest

"Vorsatz" braucht nämlich schon eine wasserdichte Begründung - wenn Du dafür keinen Anlaß gegeben hast, lege ruhig Widerspruch ein, das kostet nichts und einen Anwalt braucht es dafür auch nicht

SonnePur 
Fragesteller
 19.10.2015, 22:40

Ich hab in dem Anhörungsbogen nur die Angaben zu meiner Person gemacht, die freiwilligen Angaben nicht ausgefüllt.

Ich wurde noch nie geblitzt oder bin anderweitig aufgefallen - reine Weste. 

Angeblich ist es vorsätzlich weil ich bereits mehrere geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert haben soll....anscheinend bin ich blind! (Achtung Ironie) 

Midgarden  19.10.2015, 22:46
@SonnePur

Dann schau Dir die Strecke noch einmal bewußt an und wenn die Behörde recht hat, laß Dir eine gute Ausrede einfallen ;-)

Wenn da tatsächliche mehrere Hinweise waren, hast Du schlechte Karten - erst recht, wenn Du die Strecke regelmäßig fährst.
Wenn das Limit aber erst neu war, kannst Du Dich auf Fahrlässigkeit berufen

SonnePur 
Fragesteller
 19.10.2015, 22:52
@Midgarden

danke, ich fahre weder täglich noch wöchentlich mal eben 900km pro strecke. Ich bin die insgesamt zweimal gefahren um Abstand von 4 Wochen.....und zu allem Unglück hab ich in der neuen Stadt eh kein Auto und werde die nächsten 3 Jahre kein Auto haben und fahren.


Midgarden  19.10.2015, 23:09
@SonnePur

Du machst es mir nicht leicht ;-)

Eine mögliche "Ausrede" könnte sein; Du wurdest mehrmals durch Entgegenkommende mit Fernlicht geblendet und hast deshalb Deinen Blick starr auf die Fahrbahn richten müssen

SonnePur 
Fragesteller
 20.10.2015, 06:08
@Midgarden

Oh danke! Ich denke ich werde es auf jeden Fall versuchen :) 

Muss ich denn gleich eine Begründung abgeben oder werde ich befragt? 

Lass uns mal rechnen ...

Du wurdes nach abzug der Toleranzen mit vorwerfbaren 141 km/h gemessen.

Demnach lautet das echte Meßergebnis 146 km/h.

Ein Tacho darf nach Richtlinie 75/443/EWG 10% + 4 km/h mehr anzeigen.

Demnach 146 km/h * 1,1 + 4 = 164,6 km/h

Dein Tacho hat Dir also ggf 164,6 km/h, wir gehen mal von 160 km/h aus, angezeigt.

Wenn Du dann auf der Strecke mehrere Geschwindigkeits-Schilder mißachtet hast, ich vermute mal, das ist mit Pro-Vida über eine längere strecke gemessen worden, und die mehrfache Wiederholung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist belegbar, dann ist das definitv Vorsatz.

Ich glaube, das du zwar erst mal Einspruch einlegen kannst. Vorher würde ich mich nochmal genauer über den aktuellen Bussgeldkatalog im Netz sachkundig machen. Ein guter Freund von mir wurde aber schon mal mit 51 kmh zuviel geblitzt. Er konnte von 3 Monate Fahrverbot auf einen runter, musste aber doppelt so viel zahlen. Damit war der Jahresurlaub futsch. Leih dir meiner Meinung nach das Geld und sieh zu beim nächsten Mal mehr Fahrzeit ein zu kalkulieren. Mfg creator78

SonnePur 
Fragesteller
 19.10.2015, 22:42

Das Fahrverbot ist mir so egal! Meinetwegen kann ich auch 6 Monate verzichten, wenn ich dann kein Bussgeld bezahlen müsste. Ich hab hier eh kein Auto und bin in der Nacht mit dem Auto meiner Mutter gefahren. 


Und eine Belehrung was die Fahrtzeit angeht brauche ich nicht. Nach 600 gefahrenen Kilometern und noch 300 vor sich....


Vorallem bin ich 146 statt 100 gefahren und nicht 250 statt 120....

creator78  20.10.2015, 06:54

Wenn du meinst. Dann belehrt dich eben die Polizei.

Das ist nun schwer zu sagen, weil Ich nicht die Zulässige Geschwindigkeit kenne. Wenn du Mehrfach auf die zu Fahrende Geschwindigkeit hingewiesen wurdest und diese Geschwindigkeit um mehr als 40% überschritten hast, gilt das als Vorsätzlich. Dann kannst Du dir das Geld für einen Anwalt gleich Sparen. Was hättest Du denn fahren dürfen?

SonnePur 
Fragesteller
 19.10.2015, 23:09

Ich kann zu den Schildern nichts mehr sagen, bin die Strecke nur im Rahmen meines Umzugs gefahren.

Laut dem Bescheid waren 100 erlaubt und ich bin 146 gefahren. Es war keine Baustelle oder Behinderungen. Daher kann ich es mir nicht erklären. 

Zumal ich die 146 ein bisschen anzweifle....hatte den Tempomat auf 140 eingestellt, wie kann der auf ebener Strecke mal eben 6kmh zu schnell sein? 

Es gibt Leute die fahren 250 und mehr, drängeln und gefährden andere Autofahrer und ich fahre extra nachts, damit eben sowas nicht passiert.

Rockuser  19.10.2015, 23:18
@SonnePur

Tja, tragische Sache. Ein Tacho muss bei 140 nicht mehr Genau anzeigen. Die Obere Eichstufe ist bei 130. Zumindest sind Die Radargeräte geeicht. Dann müsstest Du die Messung anzweifeln. Wenn 100 war, hast Du also 41% zu viel gehabt. Wie weit das von zu Hause weg ist und wie Oft Du fährst, ist Irrelevant. Auch das die Strecke ohne ersichtlichen Grund Geschwindigkeits-reduziert ist, spielt keine Rolle. Ich glaube, da hat Einspruch wenig sin.

Du solltest deine Fahrweise überdenken und die, wie ich finde, gerechtfertigte Strafe zahlen. Die Ursache hast du selbst gesetzt. Aber anstatt das einzusehen, versuchst du Ausreden zu finden, warum dein Verstoß nicht so schlimm gewesen sein kann.

Achja, es war mitten in der Nacht auf der Autobahn…

Nachts fährt man erst recht vorsichtig, und 146km/h sind schon verdammt schnell, wenn die Fahrbahn nur innerhalb der Reichweite des Abblendlichtes ausleuchtet wird. Da kommt die von dir gefahrene Geschwindigkeit einem Blindflug gleich.

300km von meinem Wohnort entfernt.

Gelten da für dich die Verkehrsregeln nicht mehr?

…und ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

Die Messung nicht korrekt gewesen sein könnte, wirst du nicht nachweisen können. Und dass mehrmals auf die 100km/h hingewiesen wurde, wird sich auch nachweisen lassen. Was soll daran eine Rechtschutzversicherung ändern können?

Angeblich ist es vorsätzlich weil ich bereits mehrere geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert haben soll....anscheinend bin ich blind! (Achtung Ironie)

Anscheinend ja. Wie viele Schilder vor der Messung aufgestellt waren, lässt sich überprüfen. Da wird der Vorwurf des Vorsatzes nicht grundlos erhoben worden sein.

Selbst der Polizist mit dem meine Mutter geredet hat, meinte, dass die Schilder auf den Autobahnen teilweise unmöglich aufgestellt sind. 

IUnd wie war es bei den Schildern, die du übersehen hast? Irgendwelche laut Irgendwem irgendwo ‚unmöglich‘ aufgestellten Schilder haben mit deinem Geschwindigkeitsverstoß nichts zu tun.

Vorallem bin ich 146 statt 100 gefahren und nicht 250 statt 120...Es gibt Leute die fahren 250 und mehr, drängeln und gefährden andere Autofahrer und ich fahre extra nachts, damit eben sowas nicht passiert

Schlimmer geht’s immer. Wird dein Verstoß dadurch besser?

Ich würde zahlen, einsehen, dass ich Mist gebaut habe, und beim Nächsten Mal achtsam durch die Gegend fahren.

SonnePur 
Fragesteller
 20.10.2015, 06:06

Und jeden Morgen steht ein dummer auf....

Was genau hast du bei "ich brauche keine Belehrung" nicht verstanden? 

Aber vielen lieben dank, dass du dir die Zeit genommen hast meinen Text so akribisch auseinanderzupflücken und deinen Unmut deutlich zu machen :) 

Margita1881  20.10.2015, 09:44
@SonnePur
Und jeden Morgen steht ein dummer auf....

das dachte sich die Bussgeldstelle bestimmt auch:)

ronnyarmin  20.10.2015, 12:42
@SonnePur

Und jeden Morgen steht ein dummer auf....

In deinem Fall ist er erst gar nicht ins Bett gegangen und nachts über die Autobahn gebrettert.