Bußgeld durch Unterschreiten von Mindestabstand - macht ein Einspruch Sinn?

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Wenn du dagegen vorgehst, hast du ein recht hohes Kostenrisiko. Vor allem wenn du nicht exakt weißt, um welche Situation es geht.

Wenn du genau weißt, es war da und da und die Situation hat sich wie folgt ergeben und der Vorwurf ist nicht korrekt, würde ich es wagen. Wenn du das nicht kannst, hast du ein hohes Risiko bei dem Versuch abzuschmieren.

An sich werden diese Videoaufnahmen über eine gewisse Strecke angefertigt, d.h., dass eigentlich vom auswertenden Polizeipersonal festgestellt werden sollte, wenn der Abstand unterschritten wurde, weil der vor dir gebremst hat oder jemand in den Sicherheitsabstand gefahren ist.

Im Zweifelsfall könntest du einen Juristen in Sachen Verkehrsrecht mal fragen, was denn kostentechnisch auf dich zukommt, wenn er einen Blick in die Videoaufnahmen nimmt, um deine Erfolgschancen bewerten zu können.
Das wäre noch eine Investition, die ich bis zu einer gewissen Höhe als sinnvoll erachten würde, weil dann jemand die Situation unabhängig bewertet und bewerten kann, ob es Sinn hat da weiter gegen vorzugehen.

Wenn du eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung hast, kannst du dich natürlich auch ohne größere Überlegung einfach mal auf gut Glück vertreten lassen…

T3Fahrer

Bei solchen Messungen liegen Filme für jeden einzelnen Vorfall vor, wie die Messung durchgeführt wurde. Plötzlich einscherende oder bremsende Fahrzeuge würden hierbei genau erkannt. Die machen nicht nur ein Foto bei Abstandsmessungen, sondern die filmen auch noch.

Zudem sind die Abstandsmessungen mittlerweile auf den cm genau.

Da nützt kein Einspruch mehr was, in welchem man von einem einscherenden oder bremsenden Fahrzeug spricht, das gar nicht da war.

Die Polizei hat das über einen längeren Weg gefilmt. Widersprechen kannst du immer, aber der Beweis ist schon ziemlich eindeutig, zumal die Polizisten auch noch Augenzeugen sind.

Die sehen sich das Ganze für einen gewissen Zeitraum an.

Ein plötzlich einscherenes Fahrzeug wird dabei berücksichtig und dir nicht zur Last gelegt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Polizei dein Verhalten schon geprüft hat, bevor sie dich beschuldigen.

Deine Geschwindigkeit haben die, dein Abstand lässt sich anhand der 12 Meter Abstand bei unterbrochenen Linien gut abschätzbar.

Suche mal bei Youtube nach Videos über Raser und Abstand halten. Dort bekommst du weitere Informationen, wie die Polizei das ermittelt und bewertet.

Was wäre wenn das Fahrzeug in diesem Moment vor mir abgebremst hat oder sich ein Fahrzeug zwischen mich und dem vor mir fahrenden eingeschwenkt hat

Da geht es schon um einen längeren Zeitraum und nicht konkret um eine bestimmte Situation. Wenn jetzt vor dir einer abbremst und du dem hinten drauf fährst (also ohne Unfall), dann wirst du jetzt nicht deshalb so ein Bußgeld bekommen.

Und was heißt hoch angesetzt? Auffahrunfälle sind halt sehr häufig, gerade weil viele gerne auf der Autobahn halt gerne zu nahe ran fahren oder auch drängeln. Wenn vor dir einer bremst, dann ist der Schaden halt da und naja...

Ich persönlich hab es damals akzeptiert. Ich mein: Letztlich unterstelle ich den Polizisten keine Boswilligkeit und der Aufwand ist es meist eh nicht wert. Nicht bei den Beträgen.