Lohnt es sich gegen ein Bußgeld von der Wohngeldstelle Einspruch einzulegen?
Hallo,
also meine Frage im Detail:
Meine Nichte die sich in einer schulischen Berufsausbildung befindet, hat beim Amt einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Dieser wurde ihr auch genehmigt. Nach der Genehmigung hat sie eine geringfügige Beschäftigung angefangen, die sie nicht gemeldet hat. Ob Schusselligkeit oder Absicht sei dahingestellt. Nach 8-monatiger Beschäftigung gabe es einen Datenabgleich und der Vorgang wurde beim Landkreis aktenkundig. Meine Nichte hat eine Anhörugng bekommen und die Sache geschildert. Es wurde eine Neuberechnung gestartet und ihre Leistungen wurden um 4,00 € monatlich gekürzt. Insgesamt gabe es in den 8 Monaten eine Überzahlung von 32 €, die ihr bereits von den laufenden Leistungen in Abzug gebracht und somit geilgt wurden.
Nun hat sie eine Aufforderung vom Fachbereich Ordnungswidrigkeiten bekommen und den gesamten Vorgang noch einmal dort geschildert. Nach den Schilderungen meiner Nichte, kam der zuständige Sachbearbeiter zu dem Fazit, ihr ein Bußgeld in Höhe von 125,00 € zzgl. Verwaltungsgebühren etc. also insgesamt 153,00 € aufzuerlegen. Wenn Sie den Betrag nicht zahlt, droht ZV bzw. Erzwingungshaft.
Ich finde den Tatbestand eines Bußgeldes zum Grundsatz her schon korrekt, da sie sich nicht korrekt verhalten hat und auch lernen muss, den Anforderungen eines Antrages nachzukommen. Allerdings halte ich die Höhe des Bußgeldes für exorbitant hoch und entspricht quasi der 5-fachen Überzahlungssumme überhaupt. Ein Bußgeld in Höhe von 30 bis max. 50 € fände ich korrekt und auch durchaus lehrreich. Ich möchte ihr nur ungern zu einem Einspruch raten und nachher wird das Bußgeld noch höher. Hat hier jemand hilfreiche Tipps? Bitte keine Anmerkungen wie, wer einen Antrag mit falschen Angaben unterschreib, der muss auch die Konsequenzen tragen etc.
8 Antworten
Nein, das lohnt nicht. Die Kosten werden dann steigen und es ist wenig Aussicht auf Erfolg.
Es mag dir hoch vorkommen, ist es aber nicht. Sie hätte auch durchaus ein Betrugsverfahren bekommen können. Die Verfahrenskosten sind ungleich höher. Ärgern und abhaken.
Ich würde mir den Einspruch ersparen und zähneknirschend zahlen. Auch wenn das Bußgeld im Hinblick auf die Überzahlung hoch erscheint, ist die Höhe nur zum Teil maßgeblich für das Bußgeld. Geahndet wird die Angabe falscher Tatsachen. Ob sie das nun nur verpennt hat oder absichtlich nicht angegeben hat, ist egal.
Die Verwaltungsgebühren- Bearbeitung- kannst Du in dem Wohnort einsehen und die werden nicht von Fall zu Fall willkürlich festgesetzt , sondern sind immer vorgegeben entsprechend der Gebührenverordnung
Die Höhe des Bußgeldes ist noch sehr human. Mein Nachbar sollte 5000 Euro zahlen, weil er angeblich einen Umzug nicht rechtzeitig gemeldet hätte . Glücklicherweise hatte er alle Schreiben ans Amt noch und sich jeweils eine Kopie davon abstempeln lassen : Eingegangen am " . Bei ihm hat sich der Widerspruch also gelohnt.
Es ist leider tatsächlich so, dass es schon herbe Konsequenzen geben soll und Muss --- wenn sich jemand NICHT an Auflagen hält. Gerade bei Sozialleistungen. Hat Deine Nichte mal daran gedacht dass für ihre Leisungen andere Leute arbeiten?
Lohnt es sich gegen ein Bußgeld von der Wohngeldstelle Einspruch einzulegen?
Nein.
Sie sollte froh sein wenn es kein Strafverfahren wegen Betruges / Leistungserschleichung gibt.