Lohnt es sich gegen ein Bußgeld von der Wohngeldstelle Einspruch einzulegen?

8 Antworten

Nein, das lohnt nicht. Die Kosten werden dann steigen und es ist wenig Aussicht auf Erfolg.

Es mag dir hoch vorkommen, ist es aber nicht. Sie hätte auch durchaus ein Betrugsverfahren bekommen können. Die Verfahrenskosten sind ungleich höher. Ärgern und abhaken.

Ich würde mir den Einspruch ersparen und zähneknirschend zahlen. Auch wenn das Bußgeld im Hinblick auf die Überzahlung hoch erscheint, ist die Höhe nur zum Teil maßgeblich für das Bußgeld. Geahndet wird die Angabe falscher Tatsachen. Ob sie das nun nur verpennt hat oder absichtlich nicht angegeben hat, ist egal.

Die Verwaltungsgebühren- Bearbeitung- kannst Du in dem Wohnort einsehen und die werden nicht von Fall zu Fall willkürlich festgesetzt , sondern sind immer vorgegeben entsprechend der Gebührenverordnung 

Die  Höhe  des  Bußgeldes ist  noch  sehr  human. Mein  Nachbar  sollte  5000 Euro  zahlen,  weil  er angeblich  einen Umzug  nicht  rechtzeitig  gemeldet  hätte . Glücklicherweise hatte  er  alle Schreiben  ans  Amt noch  und sich jeweils  eine  Kopie davon abstempeln lassen  :  Eingegangen am "  .  Bei  ihm  hat  sich  der Widerspruch  also  gelohnt.

Es  ist  leider  tatsächlich so,  dass es  schon  herbe  Konsequenzen geben soll und  Muss ---  wenn  sich  jemand NICHT  an  Auflagen hält. Gerade  bei  Sozialleistungen. Hat  Deine  Nichte  mal  daran  gedacht  dass  für  ihre  Leisungen andere  Leute  arbeiten?

Lohnt es sich gegen ein Bußgeld von der Wohngeldstelle Einspruch einzulegen?

Nein.

Sie sollte froh sein wenn es kein Strafverfahren wegen Betruges / Leistungserschleichung gibt.