Urlaubstage bei gemeinsamen Sorge- und Umgangsrecht

2 Antworten

da das kind bei der mutter lebt, hat diese die alleinige alltagssorge. sie bestimmt wer das kind aus der kita abholt und wann. sie legt fest wann der umgang beginnt, meistens nach der kita - wenn das kind abgeholt wurde. dann holt kv das kind vom haus der mutter ab und bringt es sonntags wieder zurück.

der normale umgang wäre: 2-3 nachmittage die woche mit am besten einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien (sie kalender der ferien) und feiertage, drei wochen sommerurlaub.

somit hätte kv oster und pfingstwochenende mit der mutter abgesprochen, sie müsste sich nur noch über weihnachten einigen. im sommer hat er drei wochen, sie drei wochen, herbst könnte man jeder eine woche draus machen oder garnix - weihnachten würde man wieder teilen, silvester könnte der vater ja verzichten.

das nennt sich laufende rechtsprechung. das gesetz sagt nur, dass kind hat recht auf umgang und die eltern haben umgangspflicht.