Verzicht auf Umgangsrecht bei gleichzeitigem Unterhaltsverzicht?

10 Antworten

Weder das eine noch das andere ist rechtlich verbindlich möglich. Die Mutter kann schon deshalb nicht auf den Kindesunterhalt verzichten, weil dieser Unterhalt gar nicht der Mutter zusteht, sondern dem Kind (er wird lediglich an de Mutter gezahlt). Auf das Umgangsrecht kann man auch nicht wirksam verzichten, denn erstens gibt es auch eine UmgangsPFLICHT, zweitens gibt es auch ein Recht des Kindes auf Umgang. Die Eltern können zwar untereinander eine Art "Vereinbarung" treffen, dass der eine sein Umgangsrecht nichts ausübt und der andere dafür den Kindesunterhalt nicht fordert. Da eine solche Vereinbarung aber rechtlich nicht bindend ist, kann jeder Elternteil jederzeit die Vereinbarung kündigen. Es kann dann passieren, dass der Vater wieder Unterhalt zahlen muss, sein Kind aber trotzdem nicht sieht - eben weil er so lange das Umgangsrecht nichts ausgeübt hat und das Kind dann evtl. erst mal wieder langsam an den Vater gewöhnt werden muss.

es gibt aber auch Fälle wo das Kind den Umgang nicht möchte. dann gibt es auch Keine Pflicht. ach ja ... es gibt Gründe und nicht nur "hab kein Bock"

@Garfield0001

ein kind möchte nichts. es kann etwas möchten mit 18, dann darf es seine eigenen gedanken umsetzen. die frage bei deinen behauptungen ist immer: wie kommt ein kind auf solche abstrusen gedanken, denn das sind keine normalen gedanekn. kinder lieben beide eltern.

Rechtlich ist das nicht.

Der Vater kann zwar auf den Umgang verzichten, die Mutter darf aber nicht auf Unterhalt verzichten, weil es für das Kind und nicht für sie ist.

Aber wer will das prüfen? Es gibt ja niemanden, der das kontrolliert oder kontrollieren kann...
(Das würde erst passieren, wenn die Mutter sagt, dass der Vater nicht zahlt. Aber so lange sie das nicht tut, passiert da auch nichts...)

Es ist nicht möglich für die Zukunft wirksam auf Unterhalt zu verzichtet $1614 BGB . https://dejure.org/gesetze/BGB/1614.html

Sobald bestimmte staatliche Leistungen ( Unterhaltsvorschuss/ersatz, Harz 4, Sozialhilfe, BAFÖG, ... ) in Anspruch genommen werden, ist der Unterhalt vorrangig geltend zu machen.

Auf der anderen Seite kann Unterhalt nur sehr begrenzt für die Vergangenheit gefordert werden.

solange du nicht von sozialen leistungen abhängig bist, kannst du vereinbaren was du willst. wenn er keinen umgang nachgehen will ist das eine sache. wenn du auf unterhalt verzichtest, die andere. spätestens bei sozialen leistungen wäre die unterhaltsabmachungen hinfällig, da sittenwidrig. du darfst eigentlich nicht auf unterhalt verzichten für die kinder. tust du es und bist nicht bedürftig, ist es immer noch deine sache

Nein, das ist rechtlich nicht möglich.

Das ist Geld, dass dem Kind gehört, nicht der Mutter.

Es ist in D gesetzlich verboten, auf Unterhalt zu verzichten.

Und schon mal gar nicht gegen den Verzicht auf Umgang...

Der Umgang ist das Recht des Kindes, da darf die Mutter nicht dazwischen funken.

In den USA kommt so etwas häufig vor und ist gesetzlich auch möglich.

nö es ist nicht verboten zu verzichten. wenn man es nicht durchsetzen will und keine leistungen beziehen muss, der kann verzichten und keiner wird ihr das verwehren. wenn kv keinen umgang will, dann kann mutti sich zurücklehnen oder sich in einen kampf gegen windmühlen stellen.

@haufenzeugs § 1614
Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.