Wieviel Kindesunterhalt ab 18, wenn Kind ausschließlich bei der Mutter lebt?

5 Antworten

Die Mutter ist nicht leistungsfähig. Der Vater muss nur so viel zahlen wie er mit eigenem Einkommen zahlen müsste:

Düsseldorfer Tabelle, Stufe 1, EK bis 1900 Euro = 326,- Euro

Da das Kind ein privilegiertes Kind im Unterhaltsrecht ist und natürlich dementsprechend beide Elternteile gesteigert erwerbsobliegend sind, könnte der Vater die Mutter in einem eigenen Verfahren in Regress nehmen, da er jetzt wahrscheinlich mehr zahlt, als wenn die Mutter auch voll arbeiten würde... Aber das ist eine andere Geschichte :-).

Dann ist aber die Frage, warum der Smartrechner eine andere Summe errechnet, wenn doch alle Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden und laut Düsseldorfer Tabelle beträgt der Kindesunterhalt bei einem Gehalt bis 1900,-€ Netto 530€ abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Was mich auch verwundert, dass der Unterhaltsanspruch ab 18 geringer ist, als vor der Volljährigkeit, obwohl doch gerade mit der Volljährigkeit erhöhte Kosten, wie z.B. der Erwerb eines Führerscheins etc. hinzukommen? Entweder stimmt da etwas in der gesamten Berechnungsgrundlage nicht, oder das Kind wird mit dem Erreichen der Volljährigkeit einfach benachteiligt. Wie verhält es sich eigentlich damit, wenn der Vater heiratet und das Gesamteinkommen dadurch stark wächst? Steht dem Kind dann nicht automatisch auch mehr zu? Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass ein Dieter Bohlen seiner Estefania nur 326€ Kindesunterhalt zahlen muss, als mehrfacher Millionär..

@agynessas

So laut der Tabelle rutscht der Unterhaltsverpflichtete bei nur einem Kind, welches er Barunterhalt schuldet, noch zusätzlich in die nächsthöhere Einkommensstufe, was ja rein theoretisch 557€ abzüglich hälftiges Kindergeld wäre, statt nur 530€ -Kindergeld/2. Ich muss aber auch sagen, es ist mal wieder stark verwunderlich, dass sich anscheinend mal wieder kein User so 100% mit der Unterhaltsberechnung auskennt, da mir ja niemand eine nachvollziehbare Erklärung für die Berechnung geben kann auf diesem Portal.

@agynessas

Der Smartrechner ist zwar hübsch gemacht, aber berücksichtigt keineswegs die vielen rechtlichen Vorgaben die es gibt. Und eine besagt: ein Unterhaltszahler muss nur so viel zahlen, wie er mit eigenem Einkommen zahlen müsste. Er muss also nicht den Teil des anderen Elternteils übernehmen, weil dieser nicht leistungsfähig ist.

Das kann man in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien z.B. nachlesen oder etlichen Urteilen entnehmen.

So ein Onlinerechner kann also keineswegs alle Möglichkeiten errechnen!

1900,-€ Netto 530€ abzüglich des hälftigen Kindergeldes.

Und hier ist schon der erste "Fehler": ab Volljährigkeit wird das Kindergeld VOLL abgezogen.

Ergo: 530 - 204 = 326

 oder das Kind wird mit dem Erreichen der Volljährigkeit einfach benachteiligt.

Jein... würde die Mutter auch zahlen können, dann würde das Kind auch mehr Unterhalt bekommen. Es wird das Kind also im Grunde nur "benachteiligt", weil Mutti nicht genug verdient. Und der Vater muss nicht dafür aufkommen, weil Mutti meint ein Teilzeitjob reicht...

Wie verhält es sich eigentlich damit, wenn der Vater heiratet und das Gesamteinkommen dadurch stark wächst? Steht dem Kind dann nicht automatisch auch mehr zu? I

Solange der Mindestunterhalt gezahlt wird, ist das Einkommen des Ehepartners völlig irrelevant! Denn was hat der neue Partner mit dem Kind zu tun?

dass ein Dieter Bohlen seiner Estefania nur 326€ Kindesunterhalt zahlen muss, als mehrfacher Millionär..

Wenn du mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle wirfst:

dort ist bei einem Einkommen von 5500 Schluss. Wenn Jemand mehr verdient, dann ist es immer eine Einzelfallberechnung!

Du darfst eben nicht vergessen: ab 18 müssen BEIDE Elternteile zahlen! Würde deine Mutter also das gleiche verdienen wie dein Vater, dann sieht ie Rechnung ganz anders aus:

Nehmen wir an, dass Beide jeweils 1800 bereinigtes Netto haben:

Dann würdest du inkl. Kindergeld 679 Euro bekommen!

Aber so ist es so, dass deine Mutter eben schon gar nicht mehr als den Selbstbehalt verdient. Also ist nur dein Vater leistungsfähig. Und deswegen bekommst du von ihm 326 + 204 Euro Kindergeld: 530 Euro.

Du kannst deine Mutter verklagen, damit sie mehr arbeitet. Du bist Schüler und somit haben deine Eltern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Nicht nur dein Vater ist für dich zuständig :-). Natürlich würdest du deine Mutter nicht verklagen, aber dein Vater ist ja nicht daran "schuld", dass du weniger bekommst. Er erfüllt seine Unterhaltspflicht voll.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

@Kessie1

Das ist natürlich jetzt aus Sicht des Kindes geschrieben :-). Du bist ja die Mutter nehme ich an...

Vielleicht findest Du hier eine Antwort:

https://www.smart-rechner.de/kindesunterhalt/rechner.php

Dankeschön laut diesem Smartrechner beträgt der Unterhalt 406€ monatlich vom Kindesvater, dieser verweist nun allerdings darauf, dass er nur 326€ monatlich zu zahlen braucht und nun ist die Frage, welche Höhe korrekt ist?

@agynessas

Das kann ich dir leider nicht sagen.

@agynessas

Ich denke daß es auch vom Einkommen abhängig ist.

Meine Schwägerin zahlt auch nur 111€, statt den vollen Betrag, weil sie nicht so viel verdient. Du solltest mit dem Jugendamt sprechen, ob die Dir die Differenz zu zahlen.

@agynessas

Was ich jetzt auf die Schnelle gefunden hab, ist, dass von dem Tabellenbetrag noch die Hälfte vom Kindergeld abgezogen wird. Evtl. ist das der springende Punkt?

@Futterschuessel

In dem Smartrechner ist dieser Punkt eigentlich schon berücksichtigt, dass das hälftige Kindergeld abgezogen ist..

Unterhalt für volljährige Kinder

 

(03.05.2018) Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland volljährig. Fortan gelten sie vor dem Gesetz als Erwachsene und daher erlischt auch das Sorgerecht der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Eltern für das volljährige Kind den Unterhalt als Barunterhalt erbringen und das Kind muss sich selbst um die Umsetzung seiner Rechte dahingehend kümmern. Dies gilt besonders bei Kindern, deren Eltern getrennt leben. Hat bisher ein Elternteil den Unterhalt vom anderen Elternteil gefordert, so muss dies nun das volljährige Kind selbst übernehmen. 

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

Dafür musst Du Dir einen Rechtsanwalt nehmen und Dein Unterhalt einfordern.

Sobald Du Unterhalt vom Kindsvater bekommst, musst Du Nachweise erbringen, dass Du Deiner Ausbildung nach gehst. Aber das wird Dir der Rechtsanwalt des Kindsvaters schon mitteilen.

Du bekommst doch auch noch anteilig Dein Kindergeld.

Das ist alles richtig, allerdings öffnen die Rechtsanwälte erst wieder in 4 Tagen und ich dachte es gibt vielleicht jemanden, der sich ein wenig damit auskennt und mir dazu was sagen könnte.

Sowas kann Dir der Anwalt oder das Jugendamt sagen.

Woher ich das weiß:Recherche

Diese haben leider erst wieder in 4 Tagen geöffnet und ich würde das gern heute schon in Erfahrung bringen.

@agynessas

Dann google mal nach Düsseldorfer Tabelle. Ich glaube die ist dafür zuständig.

@albatroz1102

Habe ich bereits, laut dem Unterhaltssmartrechner muss der Kindesvater 406€ zahlen, dieser verweist allerdings darauf, dass er nur 326€ monatlich zahlen muss und nun ist die Frage, welcher Wert jetzt stimmt?

@agynessas

Du musst sowieso einen Rechtsanwalt nehmen, Du bist jetzt gefordert.

@agynessas

Meine Schwägerin zahlt auch nur 111€, statt den vollen Betrag, weil sie nicht so viel verdient. Du solltest mit dem Jugendamt sprechen, ob die Dir die Differenz zu zahlen.

@blackforestlady

Das wird aber teuer! Lohnt sich das?

Mein Schwager hat eine Anwältin. Die ist eine Schnarchnase. Er zahlt nur noch und sie erreicht nichts!

@blackforestlady

Na rein theoretisch müsste mein Kind sich einen Anwalt nehmen, da er ab 18 seinen Unterhaltsanspruch selbst einfordern muss... Das möchte ich ihm allerdings ersparen und daher hier auch meine Frage.

@agynessas

Ja du hast Recht. Meine Nichte ist auch über 18. Mein Schwager hat sich darum gekümmert und auch den Anwalt bezahlt. Wie sollte sich denn eine 18. Jährige darum kümmern? Die hat doch gar keine Ahnung und auch kein Geld!

Daher sollte die Mutter tätig werden.

Wer nicht tätig wird bekommt eben auch nicht das was ihm zusteht.

Automatisch geht in Deutschland nichts. Man muß schon für seine Rechte kämpfen.

@albatroz1102

Genauso sehe ich das auch, dass ein gerade erst 18jähriges Kind gar nicht in der Lage ist, sich anwaltliche Unterstützung zu holen, zumal ich finanziell auch nicht in der Lage bin, ihm diesen zu bezahlen.. aber vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der mir aufgrund der Angaben ganz genau die Unterhaltshöhe benennen kann.

@agynessas

Wenn Du nicht veil verdienst kannst Du Dir einen Beraterschein beim Amtsgericht beantragen oder Prozesskostenhilfe beantragen.

@agynessas

s. meine Anwort. Dein Kind braucht dafür keinen anwalt! Zudem könnte er sich einen Beratungsschein holen und damit zum Anwalt gehen, falls der Vater "Probleme" macht. Aber macht er ja anscheinend nicht...

Das Kind kann auch kostenlos zum Jugendamt gehen und rechnen lassen. Die Antwort bleibt aber wie meine Antwort ;-). Der Vater hat völlig recht mit der Annahme nur 326 Euro zahlen zu müssen.

@albatroz1102

Warum sie? Sie ist die Mutter offensichtlich und genauso bar unterhaltsverpflichtet...

@Kessie1

Na Kessie1 das Problem ist, mein Sohn bekommt von mir statt den Barunterhalt kostenlos die Logie+ Essen+ sämtliche andere Lebenskosten/ Kleidung/ Versicherungen etc., sowie alle schulischen Kosten und natürlich auch alle Freizeitausgaben bezahlt, welche im Endeffekt den Barunterhaltsteil des Vaters widerum übersteigen. Der Vater beteiligt sich an keinerlei Kosten, unternimmt auch nichts mit seinem Sohn und bei ihm übernächtigen oder überhaupt Zeit verbringen tut er auch nicht. Deshalb ist es doch überaus verwunderlich, dass der Vater trotz dessen finanziell entlastet wird, ab der Volljährigkeit, oder?

@agynessas

Ab Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile bar unterhaltsverpflichtet. Also auch du als Mutter! Du verdienst nicht genug, also bekommt dein Kind weniger. Warum sollte der Vater dafür "büßen", weil du zu wenig verdienst? Er zahlt mit 326 Euro genau das, was er zahlen muss.

Das mag dir ungerecht erscheinen, weil du bislang ja von ihm mehr bekommen hast, aber mit der Volljährigkeit des Kindes ändert sich eben Alles! Wenn du deinem Kind freiwillig etwas gibst, dann ist das nett, aber ändert nichts an deiner Barunterhaltsverpflichtung. Könntest du (in Zahlen ausgedrückt) dich am Kindesunterhalt regulär beteiligen, dann könntest du den Betrag einbehalten für Kost und Logis. Du musst dich davon lösen, dass du denkst, dass du die finanzielle Belastung weiterhin auf den Vater abwälzen kannst. Das ist mit Volljährigkeit des Kindes nun nicht mehr der Fall. Dein Kind ist erwachsen und muss seine Ansprüche gegen Vater und Mutter nun selbst durchsetzen! Er könnte auch verlangen, dass du mehr arbeitest, damit er mehr Unterhalt bekommt... Du kannst deinen Sohn neben der Schule auch arbeiten schicken, dann hat er auch mehr Geld zur Verfügung. Vom Vater bekommt er 326 Euro und nicht mehr.

Und aus Vatersicht: ja, er wird ab Volljährigkeit nun auch entlastet. Warum auch nicht? Mit welchem Recht sollte er jetzt den ganzen Betrag alleine zahlen müssen, weil die Mutter nicht mehr arbeitet? Das wäre eine unverständliche Benachteiligung!

Die ehemals bestehende Sorgepflicht entfällt eben ab 18. Das Kind ist rechtlich gesehen erwachsen. Damit entfällt der Betreuungsunterhalt und nun gilt nur noch Bares...

@Kessie1

Wie verhält es sich, wenn die Kindesmutter aufgrund von Krankheiten nicht mehr als 30h/ Woche arbeiten kann? Das kann ja gesetzlich dann nicht richtig sein, dass das Kind deswegen benachteiligt wird?

@agynessas

Meine Schwägerin muß eigentlich denn vollen Betrag an Unterhalt zahlen.

Da sie aber durch einen Attest nachgewiesen hat oder vortäuscht, daß sie psychisch krank ist und nur 4 Stunden am Tag arbeiten kann, zahlt sie auch nur 111€ im Monat also nur ein Bruchteil zu Lasten des Kindes. Ob das Jugendamt den Rest vorstecken muß weiß ich jedoch nicht. Bei meiner Nichte ist das nicht der Fall und sie bekommt in der Tat weniger.

@agynessas

Das Kind hat dann leider Pech gehabt und bekommt eben nur das, was es vom Vater bekommt plus Kindergeld. Der Gesetzgeber kann ja nun auch nichts dafür, dass die Mutter nicht mehr arbeiten kann. Und wenn das Kind mehr Geld möchte, dann muss es sich einen Job suchen. Für den Unterhalt sind nun mal die Eltern zuständig und nicht der Gesetzgeber. Und somit bleibt es für das Kind bei den 326 Euro vom Vater plus Kindergeld. Was die Mutter davon als Kost und Logis beansprucht ist eine Sache zwischen Mutter und Kind und muss den Vater nicht interessieren. Und ewig wird das Kind ja nun auch nicht mehr zur Schule gehen und hoffentlich dann eine Ausbildung beginnen und eigenes Geld verdienen oder ein Studium beginnen. Das muss es BAföG beantragen.

Und benachteiligt wird das Kind ja nun auch nicht wirklich :-). Es hat wenigstens noch einen Vater der Geld zahlen muss. Aber eben auch nicht mehr zahlt als er muss. Und da das Verhältnis der Beiden offensichtlich auch nicht so gut ist, verwundert dies ja auch nicht. Denn bei dem geringen Einkommen des Vaters sind auch 326 Euro eine Menge Geld.

@albatroz1102

Wenn die Nichte noch nicht 18 ist, dann stockt die Unterhaltsvorschusskasse auf, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, also der Vater nicht neu verheiratet ist z.B..

Google mal "Düsseldorfer Tabelle".

530,- minus halbes Kindergeld.

Ja so in etwa hätte ich es anfangs auch gedacht.. allerdings erzählt irgendwie jeder etwas anderes und ich dachte, dass sich vielleicht jemand mit der Berechnung etwas auskennt.

@agynessas

Also die DT ist eine Orientierung und wird auch vor Gericht verwendet, wenn es zum Streit kommt. Man kann sich natürlich außergerichtlich einigen. Gegen deinen Anspruch steht aber sein Anspruch auf Selbstbehalt. Steht hier ebenfalls.

https://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/

@RoentgenXRay

Sein Selbstbehalt wäre mit den 406€ die er laut Smartrechner zahlen muss, auf jeden Fall noch gewährleistet.