Was ist die Konsequenz wegen der nicht Einhaltung des UmgangsrechtBeschlusses vom Gericht

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wenn der Vater sich nicht an die Vereinbarungen hält und damit Desinteresse am Kind zeigt und das nicht dem Wohl des Kindes entspricht, kannst Du ihm das Sorgerecht ganz entziehen. Sprich mit dem Jugendamt oder auch mit Deinem Anwalt. Erkläre die Situation, denn die sieht für den Vater nicht gut aus. Falls ihr auch nicht gut kommunizieren könnt, ist das auch ein ausschlaggebener Punkt, wenn der Vater nicht wirklich mit Dir Dinge besprechen möchte und lieber seinen eigenen Willen (und nicht das Besprochene) durchsetzten möchte. Kenne einen ganz ähnlichen Fall, der gerade läuft. Viel Glück.

jumba  02.10.2010, 18:01

lol sorry aber bei so einem unausgegorenen blödsinn stehen mir vor lachen gerade tränen in den augen. nur weil der vater angeblich desinteresse zeigt, gibt das überhaupt keinem grund ihm in irgendeiner form das sorgerecht zu entziehen. anwalt als auch jugendamt sagen genau dasslebe. für den vater siehts deshalb nicht schlecht aus. sorry deine antwort ist absoluter schwachsinn.

Luzdosol999  12.10.2010, 21:41
@jumba

Na dann heul vor Lachen weiter :) Das wurde vom Jugendamt UND einem Anwalt bestätigt. Mach Dich erst mal selbst schlau, bevor Du hier so einen Mist schreibst. Viel Spass beim Totlachen, dann ist wenigestens Ruhe ! :)

Dein Ex-Mann hat das RECHT, sein Kind zu den angegebenen Terminen zu sehen, aber nicht die Pflicht. Er macht sich meines Erachtens nicht strafbar, wenn er die Termine nicht einhält. Zumindest wäre mir das neu, ich sage gerade nur wie ich das sehe.

Umgekehrt bist du nicht verpflichtet, ihn diese verpassten Termine nachholen zu lassen.

Und nein, ich finde sein Verhalten nicht gut. Es ist dem Wohl des Kindes sogar abträglich und ich denke, durch sein Nichtinteresse bezeugt er in gewisser Weise, dass er am Sorgerecht ebenfalls kein Interesse hat - also ja, versuch es und wende dich ans Familiengericht.

Luzdosol999  02.10.2010, 00:15

Das ist nicht ganz richtig. Der Vater hat das Recht, aber auch die Pflicht, den Forderungen/Vereinbarungen entgegen zu wirken. Wenn er sich daran nicht hält und das ja auch dem Kind schadet, da er den Vater vermisst oder evtl. der Vater fremd ist, weil er sich nicht regelmässig blicken lässt, kann das Umgangsrecht sowie evtl. auch das Sorgerecht entzogen werden.

Lunanie  02.10.2010, 00:25
@Luzdosol999

Siehst du - man lernt nie aus. Danke :)

jumba  02.10.2010, 18:15
@Luzdosol999

sorry das ist absolut unausgegorner blödsinn. nur weil vater das umgangsrecht nicht wahrnimmt, wird ihm das sorgerecht nicht entzogen. das stimmt nicht. es gibt auch überhaupt keinen grund dafür. er kann trotzdem das sorgerecht ausüben wenn er das kind nicht sieht.

du kannst ihn nicht zwingen - er muß nicht zu den genannten Terminen kommen, auch wenn das natürlich sehr schade ist, auch für euer Kind. Aber frage dich mal selber ob es einen Sinn macht, ihm das Sorgerecht zu entziehen oder Beschwerde einzureichen. Ich würde es nicht tun, sondern zum Wohl des Kindes darauf hoffen, das sich sein Verhalten ändern wird. Ändert sich sein Verhalten jedoch nicht und euer Kind wird älter, dann bekommt er seine "Strafe" irgendwann...denn euer Kind wird dann selber das hin und her nicht mehr mitmachen und ihm die Meinung sagen.

leider kannst Du da sehr wenig tun!!!

Alle weiteren Prozesse bei Gericht kosten nur Geld und führen zu gar nichts!

Kein Mensch dieser Welt kann den Vater zwingen, seiner emotionalen Verpflichtung nachzukommen.

Schade für Euren Sohn! Bemühe Dich einfach weiter, vieleicht einen freundschaftlichen Kontakt aufzubauen. Wenn das nicht gelingt, kostet alles weitere nur Nerven und Geld...alles Gute

Tja, da sind die Rechte leider etwas ungleich verteilt. Bei einer Vorgabe des Gerichts, wie das Umgangsrecht geregelt wird, geht es vor allem darum, daß der Vater das Recht hat, während der festgelegten Zeiten Umgang mit dem Kind zu haben. Wenn er diese Zeiten nicht wahrnimmt, dann hat es für ihn deutlich weniger Konsequenzen als für die Mutter, die ihm ggf. dann das Kind vorenthält. Für einen Entzug des Sorgerechts reicht sein Verhalten garantiert nicht aus. So lange er den Kontakt mit dem Kind nicht völlig ablehnt, wird da nix zu machen sein, außer es zu erdulden.